Ehewohnung
Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt ist. Dies setzt nicht voraus, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (BGH, Beschl. v. 18.12.2013 – XII ZB 268/13).
Ehegattenunterhalt
a) Im Rahmen der konkreten Bedarfsbemessung genügt es, dass der Bedürftige die in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten überschlägig darstellt, so dass sie nach § 287 ZPO, der über § 113 Abs. 2 FamFG Anwendung findet, geschätzt werden können. b) Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann grundsätzlich die Ausübung einer Berufstätigkeit nicht mehr verlangt werden. Dies gilt auch bei Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, bei der es üblich ist, über 65 Jahre hinaus tätig zu sein. c) Im Falle überobligatorisch erzielter Einkünfte kommt eine Kürzung derselben zugunsten des Altersrente beziehenden Unterhaltsschuldners in Betracht. Die Höhe der Kürzung hängt im Wesentlichen davon ab, warum weiter gearbeitet wird bzw. warum Nebentätigkeiten verrichtet werden. Allerdings darf es durch die Verrentung/Pensionierung nicht zu einer Erhöhung des weiterhin berücksichtigten Einkommens kommen. d) Zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags (OLG Hamm, Beschl. v. 17.10.2013 – 4 UF 161/11, juris = NZFam 2014, 30 [Többen]).
Kindesunterhalt
Zur konkreten Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt (instruktiv OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.7.2013 – 4 UF 265/12, juris = NZFam 2014, 31 [Schwolow]).
Versorgungsausgleich
- a) Der Versorgungsausgleich kann nur einheitlich entweder nach dem bis 31.8.2009 geltenden Recht oder nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht durchgeführt werden. b) Der Versorgungsausgleich ist auch dann nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht durchzuführen, wenn die beteiligten Eheleute nach diesem Zeitpunkt übereinstimmende Ruhensanträge allein zu dem Zweck gestellt haben, das neue Recht zur Anwendung zu bringen. c) Zur internen Teilung eines bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erworbenen betrieblichen Anrechts (BGH, Beschl. v. 21.11.2013 – XII ZB 137/13, juris).
- Zur Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs, dessen Abänderung bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse gemäß § 323 ZPO vorbehalten ist (BGH, Beschl. v. 21.11.2013 – XII ZB 403/12, juris).
- Eine durch nachehezeitliche Rentenzahlungen an den ausgleichspflichtigen Ehegatten eingetretene Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts wirkt sich ebenso anteilig zu Lasten beider Ehegatten aus, wie sie zu gleichen Teilen an einem nachehezeitlichen Wertzuwachs durch Zinsgewinne teilnehmen. Dies ist im Tenor festzustellen, wenn das Anrecht mit seinem auf das Ehezeitende bezogenen Ausgleichswert intern geteilt wird (OLG Celle, Beschl. v. 30.10.2013 – 10 UF 204/13, juris = NZFam 2014, 36 [Strohal]).
Güterrecht
- Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH, Beschl. v. 4.12.2013 – XII ZB 534/12, juris).
- Soweit eine aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erhaltene Abfindung nicht zum Ausgleich des weggefallenen Arbeitsentgelts benötigt wird, ist sie als Vermögensbestandteil anzusehen und als Zugewinn auszugleichen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.10.2013 – 2 UF 213/12, juris = NZFam 2014, 32 [Groß]).
Nebengüterrecht
a) Erhält ein Bruchteilseigentümer in der Teilungsversteigerung den Zuschlag und berichtigt er sein Bargebot nicht, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an dem Grundstück an der nach § 118 Abs. 1 ZVG unverteilt auf die früheren Miteigentümer übertragenen Forderung fort. b) Verlangt der Ersteher nach § 749 Abs. 1 BGB von dem anderen Mitberechtigten die Aufhebung der an der übertragenen Forderung bestehenden Bruchteilsgemeinschaft, steht diesem kein Zurückbehaltungsrecht wegen gemeinschaftsfremder Gegenforderungen (hier: wegen güterrechtlicher Ausgleichsansprüche) zu. c) Der Ersteher kann von dem anderen Berechtigten die Zustimmung zur Abtretung der übertragenen Forderung in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils am Übererlös verlangen, wenn die Zahlung des Anteils des anderen Teilhabers am Versteigerungserlös sichergestellt ist. Einer vorherigen vollständigen Berichtigung des Bargebots durch den Ersteher bedarf es in diesem Fall nicht (BGH, Beschl. v. 13.11.2013 – XII ZB 333/12, juris).
Haftung des Jugendamts
Zur Haftung des Jugendamts bei Ausübung einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft vgl. BGH, Urt. v. 4.12.2013 – XII ZR 157/12, juris.
Verfahrenskostenhilfe
- Für ein Scheidungsverfahren, in dem Härtegründe nicht geltend gemacht werden, kommt vor Ablauf des Trennungsjahres eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) nicht in Betracht (OLG Celle, Beschl. v. 17.1.2014 – 10 WF 4/14).
- Für ein einstweili...