Ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstitel kann nach Einstellung der Vorschussleistungen im Wege einer analogen Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden. (Rn 11)

BGH, Beschl. v. 23.9.2015 – XII ZB 62/14 (OLG Karlsruhe, AG Mosbach)

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