Dr. Undine Krebs
In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, dass mir ein restriktiver Ehevertrag vorgelegt wird, den ich doch bitte zu Fall bringen solle. Es wird zuerst argumentiert, man habe den Inhalt überhaupt nicht verstanden; dieses Juristendeutsch sei doch auch zu schwer verständlich. Bei meinem Hinweis, dass Verzicht doch ein eindeutiges Wort sei, wird ein zweiter Einwand vorgebracht: Man habe gedacht, der Vertrag komme doch sowieso nie zur Anwendung, da man auf das Gelingen der Ehe gehofft habe. Das erklärt aber nicht, warum man diesen Vertrag damals unterzeichnet hatte.
Meist ist es der vermögendere und besser verdienende Partner bzw. einer, der Vermögen zu erwarten hat, der auf eine ehevertragliche Modifikation der gesetzlichen Regelung drängt. Oft ist es die Frau, die mit einem solchen Ansinnen konfrontiert wird. Sie diskutiert nicht, weil sie dem Verlobten zeigen will, dass sie ihn um seiner selbst willen liebe und auch nicht den Eindruck vermitteln möchte, gierig zu sein. Aber ganz oft ist der Grund für das Schweigen darin zu sehen, dass sie sich nicht traut zu testen, ob er sie auch dann heiratet, wenn sie den Entwurf ablehnt oder modifizieren möchte.
Berät man Paare vor der Eheschließung bei der Gestaltung eines Ehevertrages, dann fällt auf, dass der nicht ökonomische Beitrag zur Partnerschaft in einer Beziehung, wie z.B. das Kümmern um die Kinder, der Haushalt und das soziale Leben, von beiden geringer geschätzt wird als der Verdienst. Das Sprechen über Geld in der Paarbeziehung wird tabuisiert und den Partnern ist bei der Eheschließung oft nicht klar, welche spezielle Bedeutung Geld für jeden von ihnen hat. Vermittelt es Sicherheit, ist es ein Machtmittel oder soll es Wünsche erfüllen? Das sollte vorab geklärt werden.
Ein Ehevertrag wird geschlossen, wenn die Parteien bereit sind, die Beziehung vom Ende her zu denken. Dann müssen beide über Geld reden und klären, welche Leistung in der Partnerschaft wie ausgeglichen werden soll bzw. ob es in der Beziehung auch etwas (z.B. eine Geldschenkung) geben soll, mit dem keinerlei Verpflichtung verbunden ist. In folgender Kontaktanzeige hat der Verfasser seine Vorstellungen vom Austausch klar mitgeteilt:
"Facharzt 60, 1,80 sucht eine vollbusige Sie für Tisch und Bett für Praxis und Freizeit. Dann besorge ich ein Haus und wir sind Familie: Bildzuschriften unter …"
Es wird allerdings auch hier nicht klar, ob die Frau für ihre "Dienste" eine Entlohnung erhält, ob das Haus angemietet oder von ihm gekauft wird. Werden dann beide Eigentümer oder aber nur der Arzt? Man kann der Dame nur raten, darüber zu sprechen und ihre Vorstellungen einzubringen.
Autor: Dr. Undine Krebs
Dr. Undine Krebs, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, München
FF 2/2017, S. 45