Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht werden und besteht keine Verpflichtung der Kindesmutter zur Vollzeittätigkeit, wenn das Kind einen deutlich erhöhten Förderungsbedarf hat.[43]

[43] OLG Hamm, Beschl. v. 2.6.2016 – 6 WF 19/16, NJW-RR 2017, 2 = BeckRS 2016, 16746 bespr. von Schwamb, NZFam 2016, 993.

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