Christiane A. Lang
" … da fängt das Leben an! Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. ( … ) Ich kauf' mir ein Motorrad und einen Lederdress und fege durch die Gegend mit 110 PS."
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird kein verspäteter Nachruf auf einen großen österreichischen Sänger und Komponisten! Ich möchte diese Zeilen aus dem Jahr 1977 vielmehr zum Anlass nehmen, um auf den bevorstehenden 66. Deutschen Anwaltstag, der vom 11.6. bis 13.6.2015 in Hamburg stattfinden wird, aufmerksam zu machen.
Das Credo des vorstehenden Erfolgshits hat jedoch nicht nur eine rein numerische Verbindung zum diesjährigen DAT, sondern durchaus auch eine thematische. Denn hier wird eine Leichtigkeit im Alter besungen, die im Idealfall so gefühlt und gelebt werden kann, letztlich in vielerlei Hinsicht jedoch auch finanziert werden muss. Was aber, wenn das Geld knapp ist oder ganz und gar zum Lebensunterhalt nicht ausreicht? Damit ist der Bogen zum Themenschwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am Donnerstag, den 11.6.2015, geschlagen: Altersarmut. Nicht erst seit gestern auf der politischen Agenda, nimmt die Bedeutung dieses Themas immer weiter zu, wie statistische Zahlen belegen, wonach im Jahr 2013 die Anzahl der über 65-Jährigen, die zumindest ergänzend auf Grundsicherungsleistungen angewiesen waren, bei rund einer halben Million lag und damit eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von immerhin 7,4 % zu verzeichnen war.
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht nimmt daher in ihrer dieses Jahr gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht vorbereiteten Veranstaltung die finanziellen Möglichkeiten im Alter in den Blick und wird der Frage nachgehen: Altersarmut – muss das sein?
Den ersten Schwerpunkt der Veranstaltung bildet hierbei das Familienrecht, und zwar das Thema Elternunterhalt. Zur Diskussion gestellt wird, ob Elternunterhalt noch zeitgemäß ist. Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein ist Autor der im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienenen interdisziplinären Arbeit "Aszendentenunterhalt. Eine Kritik der normativen Grundlagen", mit der er den Verwandtenunterhalt in der aufsteigenden Abstammungslinie, insbesondere die Pflicht der Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre alt gewordenen, pflegebedürftigen Eltern untersucht. Dabei erörtert er die kulturellen, philosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechtsinstituts und beleuchtet seine geschichtlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Hintergründe. Auf dem diesjährigen DAT wird er zum "Elternunterhalt zwischen Recht und Moral" vortragen und uns seine Grundlagen, die Geschichte und seine Bedeutung näher bringen. Im Folgenden wird Vorsitzender Richter am OLG Heinrich Schürmann uns den Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis erläutern und zwar "vom Angemessenen bis zur Unbilligkeit". Die anschließende Diskussion wird sicherlich weitere spannende und vertiefende Aspekte mit sich bringen. Den zweiten Schwerpunkt bildet sodann das Sozialrecht mit Vorträgen zur Grundsicherung sowie zu Pflegeleistungen. Wie auch in den letzten Jahren schließt sich an die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft traditionell unser Empfang an!
Am Freitag, den 12.6.2015, widmet sich die gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften Mediation und Sozialrecht organisierte Veranstaltung einem jüngeren Jubilar: Die Mediation in Deutschland wird 25. Dies nehmen die Arbeitsgemeinschaften zum Anlass, Bilanz zu ziehen und zu fragen, ob die Mediation ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit ist. Für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht stellt Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg die "mediative Lösung familiärer Probleme" vor. Weitere Vorträge befassen sich mit der "Konfliktkultur Familienmediation" und der Frage, ob Mediation ein "Zukunftsmodell zur Streitschlichtung auch außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit" sein kann.
Ganz gleich, ob auf zwei oder vier Rädern, mit oder ohne den besungenen Lederdress, die Reise nach Hamburg wird sich in jedem Fall lohnen!
Autor: Christiane A. Lang
Christiane A. Lang, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin
FF 5/2015, S. 177