1. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit.
2. Der Trennungsunterhaltsanspruch ist nach §§ 1361 Abs. 3 i.V.m, § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte während des Trennungsunterhaltsverfahrens der unterhaltspflichtigen Ehefrau mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber ihrer Familie droht.
(Leitsätze der Red.)
AG Wetzlar, Beschl. v. 18.10.2012 – 612 F 1168/11
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