1. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit.

2. Der Trennungsunterhaltsanspruch ist nach §§ 1361 Abs. 3 i.V.m, § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte während des Trennungsunterhaltsverfahrens der unterhaltspflichtigen Ehefrau mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber ihrer Familie droht.

(Leitsätze der Red.)

AG Wetzlar, Beschl. v. 18.10.2012 – 612 F 1168/11

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge