1. Einleitung
Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren.
Dies war der Startschuss für die FF!
Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt.
Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerstreitenden Rechtsauffassungen Raum und gleichzeitig dem Praktiker, insbesondere dem Anwalt und der Anwältin Hilfestellung geben bei der täglichen Praxis.
Damit erhielt die FF ein Profil, das sich von anderen Zeitschriften unterschied und bis heute unterscheidet. Für den Leser war und ist ein hoher Wiedererkennungswert wichtig, den er in den einzelnen Abschnitten findet. Insofern war klar, dass nicht nur wichtige Mitteilungen für die Anwaltschaft, Berichte für Herbsttagungen, Personalien von Familienrichtern, von Änderungen bei der Besetzung von Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts enthalten sein sollten. Aufsätze, Dokumentationen und die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs und die dazu angefügten Anmerkungen machen den entscheidenden Wert der FF aus.
Insofern ist das Heft aufgeteilt in den weitgehend redaktionellen Teil mit Editorial, Interviews, FF aktuell, Mitteilungen, einem Aufsatzteil, Dokumentationen und Personalien.
Den ganz entscheidenden zweiten Abschnitt bieten die Rechtsprechungsübersicht mit einzelnen Entscheidungen, wenn möglich mit Anmerkungen und die Rechtsprechung kompakt, die von Gabriele Ey betreut werden. Unser Anspruch ist, die wichtigsten Entscheidungen abzudrucken oder zumindest auf sie hinzuweisen, wobei die Auswahl natürlich bei der Fülle der Entscheidungen immer schwieriger wird.
Abgeschlossen wird das Heft im Regelfall mit einer Rezension und dem Impressum.
Es war also von Anfang an geplant, die Mitgliederzeitschrift, die ja jedem ARGE-Mitglied kostenlos geliefert wird und die insofern ein Bindeglied zu den Gremien darstellt, ergänzt wird durch fachlich hochwertige Aufsätze und Anmerkungen, Hinweise zu bestimmten Gerichtsentscheidungen, Übersichtsaufsätze usw.
Zehn Jahre nach Gründung der Zeitschrift konnten wir feststellen, dass der Übergang von der "einfachen" Mitgliederzeitschrift zur "anerkannten" Fachzeitschrift geschafft war (vgl. FF 2004, Sonderheft 1, S. 39 ff., Schnitzler, Vom Mitteilungsblatt zur Fachzeitschrift – zur Entwicklung des Forum Familien- und Erbrecht FF).
2. FF zum Zeitpunkt der Gründung, 1997
Zum Zeitpunkt der Gründung stellte sich die Konkurrenzsituation so dar:
a) FamRZ
Die FamRZ (Gieseking Verlag), von dem Bonner Professor Bosch gegründet, war bereits seit Jahrzehnten der Marktführer im Familienrecht. Sie hieß damals noch Ehe und Familie (im privaten und öffentlichen Recht).
Die "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ" startete im April 1954 und zwar mit einem Artikel von Dr. Günther Dürig, damals noch Dozent in Tübingen, zu einem verfassungsrechtlichen Thema, nämlich Art. 3 Abs. 2 GG.
Im Jahr 1977, als die bahnbrechende Ehescheidungsreform zum 1.7. umgesetzt wurde, war der Umfang der Hefte noch relativ überschaubar, der Gesamtband enthielt 840 Seiten bei 12 Heften. 1997 war die Zeitschrift FamRZ im 44. Jahrgang, bereits zweibändig und umfasste 1.576 Seiten. 2016 schließlich hat der Gesamtumfang die Zahl von 2.000 Seiten bei mittlerweile 24 Heften deutlich überschritten.
Eine derart umfangreiche Zeitschrift kann der Nutzer eigentlich nur punktuell lesen und durchblättern. Vieles ist darüber hinaus für den normalen Familienrechtsanwalt auch nicht unbedingt relevant, es sei denn, er ist auch gleichzeitig in Betreuungssachen und im Erbrecht tätig.
b) FPR
Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis.
Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und Strafrecht. Zu dem jeweiligen Themenschwerpunkt wurde die passende aktuelle Rechtsprechung aufbereitet. Ich persönlich habe die Zeitschrift sehr geschätzt. Sie wurde 2013 vom Markt genommen. Das Heft 12/2013 hatte den Themenschwerpunkt "Verzug, Verwirkung, Verzicht im Unterhaltsrecht".
Dieses letzte Heft war gleichzeitig auch der Übergang zu einer neuen Zeitschrift aus dem Beck-Verlag, die NZFam, auf die unten noch näher eingegangen wird.
c) FuR
"Familie und Recht" (FuR) erschien 1989 im Luchterhand-Verlag und ist nach wie vor auf dem Markt.
Sie hatte aufgrund ihrer zunächst interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung zeitweise ernsthaft zu kämpfen; die Bestellzahlen erreichten erst nach der Neuausrichtung auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft einen akzeptablen Bereich.
Die FuR wird von dem erfahrenen Kollegen Michael Klein aus Regensburg als Chefredakteur geführt.
Herausgeber und Beirat sind inzwischen durch weitere bekannte Familienrechtler, die schon bei...