Erfasst sind
▪ | Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Eheleuten,[61] |
▪ | Schadensersatzansprüche wegen Unterschieben eines Kindes, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder § 826 BGB,[62] |
▪ | Schadensersatzansprüche wegen Veräußerung von Haushaltsgegenständen,[63] auch wenn sie auf eine schuldrechtliche Ausgleichsgrundlage gestützt werden, |
▪ | Schadensersatzansprüche wegen Prozessbetrugs, z.B. in Unterhaltsverfahren oder Verfahren über den Versorgungsausgleich,[64] |
▪ | Schadensersatzansprüche wegen der Verfügung eines Ehegatten über das Vermögen des anderen nach §§ 823 ff. BGB,[65] |
▪ | Schadensersatzansprüche gemäß § 826 BGB wegen der unentgeltlichen Übertragung des Betriebes des Unterhaltspflichtigen auf einen Dritten.[66] |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen