Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag
Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere Verwertung des (ehemaligen) im Miteigentum stehenden Familienheims, Ausgleich von Schulden, Aufteilung von Wertpapieren und Guthaben auf Bankkonten, von Steuererstattungen und Steuerschulden, Schadensersatzansprüchen von Ehegatten gegeneinander und Regressansprüchen für gezahlten Kindesunterhalt, hat die Rechtsprechung zahlreiche Rechtsfiguren entwickelt, die zum Teil sehr schwierig anzuwenden sind. Sie werden in dem Werk von Wever seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 1998 durchgehend ausführlich erläutert. Der Autor ist Vizepräsident des Oberlandesgerichts Bremen und nicht nur bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Familienrecht, sondern auch als langjähriger, sehr erfahrener Dozent in der Anwaltsfortbildung.
Der Umfang des Buches hat von Auflage zu Auflage zugenommen. Auch die 6. Auflage ist wieder um 84 Seiten angewachsen. Das ist aber der in großen Teilen schwierigen und komplexen Rechtsmaterie geschuldet. Während die Neugestaltung der Vorauflage geprägt war durch die Vielzahl von Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung nach der Reform des Familienverfahrensrechts und Einführung des FamFG, zeichnet sich die 6. Auflage durch eine Neustrukturierung sämtlicher Bereiche aus. Viele Themenkreise sind dabei vom Autor nicht nur aktualisiert, sondern auch deutlich erweitert worden.
In dem Abschnitt betreffend die Mietschulden (Rn 324 ff.) hat Wever die Fragestellung, wie ein Ehegatte, der aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen ist, sich aus der Mithaftung für die Miete und die Kaution befreien kann, neu aufgenommen und ausführlich behandelt. So hat er die streitige Frage, ob dem aus der Wohnung ausgezogenen Ehegatten bereits während des Getrenntlebens bei endgültigem Scheitern der Ehe ein Anspruch auf Mitwirkung an einer Kündigung zusteht, ebenso im Einzelnen dargestellt wie die Rechtslage für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung.
Die Ausführungen über das Zusammentreffen von Gesamtschuld und Unterhalt (Rn 330 ff.) hat der Autor übersichtlich strukturiert und ausgeweitet. Danach ist ein Gesamtschuldnerausgleich in verschiedenen Konstellationen, insbesondere bei Abschluss einer ausdrücklichen Nichtabrechnungsvereinbarung, einer stillschweigenden Nichtabrechnungsvereinbarung und einer anderweitigen Bestimmung ohne ausdrückliche Nichtabrechnungsvereinbarung ausgeschlossen.
Ebenfalls neu gegliedert und deutlich erweitert ist die besonders lesenswerte Erörterung über die Mithaftung für alleinige Schulden eines Ehegatten (Rn 365 ff.). Danach sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden, in denen eine Mithaftung im Innenverhältnis in Betracht kommt, z.B. ob ein Alleinkredit für Lebenshaltungskosten, für ein Haus in Miteigentum oder ein Alleinkredit nach der Umschuldung eines gemeinsamen Kredites beider Ehegatten aufgenommen worden ist.
Der Themenbereich Zuwendungen unter Ehegatten hat in der Praxis besonders an Bedeutung gewonnen hinsichtlich der Kriterien für einen Rückgewähranspruch. Diese Ausführungen hat Wever deutlich erweitert und um den Aspekt Abzug für teilweise Zweckerreichung vervollständigt (Rn 498a ff.). Unter Darstellung der einschlägigen Literatur zeigt Wever anhand einer hilfreichen Formel mit einem nachvollziehbaren Rechenbeispiel auf, wie ein Rückgewähranspruch um einen Abschlag wegen teilweiser Zweckerreichung bereinigt werden kann (Rn 498c).
Wever vertritt auch zu Recht die Auffassung, dass die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft auf eindeutige Fälle beschränkt sein sollte und im Zweifel bei Arbeitsleistungen ein Kooperationsvertrag und bei finanziellen Beiträgen eine ehebezogene Zuwendung angenommen werden sollte, deren Rückabwicklung über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) erfolgen sollte. Er fordert eine gesetzliche Regelung, wie sie z.B. das türkische ZGB bereits kennt (Rn 688c).
Weiter komplett neu und eingehend in allen Verästelungen dargestellt hat der Autor die geänderte Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten (Rn 531 ff). Insbesondere die anschaulich dargestellte Problematik der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wegen Verschweigens einer ehewidrigen, möglicherweise folgenreichen Beziehung ist für die Praxis sehr relevant.
Ein Dauerstreitthema war und ist der Bereich Rückgewähr von Zuwendungen oder Schenkungen der Schwiegereltern (Rn 552–571u), der Ausgleich für Arbeitsleistungen der Schwiegereltern (Rn 573) oder der Schwiegerkinder (Rn 544 ff.); auch diese Abschnitte sind in der 6. Auflage vollständig neu bearbeitet, aktualisiert und wie die anderen Themen mit großer Sorgfalt verfasst. Mit den Ausführungen v...