Die Rechtslage im Familienrecht wurde durch das 1. EheRG zum 1.7.1977 grundlegend umgestaltet. Seitdem ist viel geschehen; das Gesetz hat weitere Reformen erfahren, die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag versucht, die wesentlichen Entwicklungen nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund einer aktuellen Reform-Initiative zum nachehelichen Ehegattenunterhaltsrecht einen Ausblick zu geben.

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