Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag
Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht bis zum internationalen Privatrecht, das inzwischen von Prof. Martini, Universität Viadrina Frankfurt/Oder, bearbeitet wird.
Bei einem derart umfangreichen Werk kann nur stichwortartig überprüft werden, inwieweit das Buch für die Praxis eines Anwalts brauchbar ist. Hier kann ich feststellen, dass gerade im täglichen Gebrauch des Buches erstaunlich viele Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die in anderen, ähnlichen Formularbüchern nicht zu finden sind.
Der umfangreiche Unterhaltsbereich wird von zwei Vorsitzenden Richtern am OLG Hamm, Reinken und Hammermann, sowie den beiden Anwälten Hermann und Jüdt umfangreich bearbeitet. Der Unterhaltsbereich macht alleine einen Umfang von 381 Seiten aus. Verfahrensvorschriften und materiellrechtliche Vorschriften sind in idealer Weise erörtert von Hammermann, der Abänderungsantrag von Jüdt. Reinken beschäftigt sich insbesondere mit dem kompletten Beschwerdeverfahren.
Kapitel 3 wird von Kemper und Jüdt behandelt – alle Aspekte des Zugewinnausgleichs auf fast exakt 100 Seiten.
Kapitel 4 und 5 enthält Sorge- und Umgangsrecht (Sachbearbeiter Ziegler). Die psychologischen Aspekte werden von Matthias Weber, einem Psychologen bearbeitet.
Kapitel 6 und 9 Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Wirkung der Ehe im Allgemeinen werden von der Euskirchener Anwältin Trude-Maria Schick bearbeitet, die seit Jahren im Familienrecht tätig ist.
In dem Kapitel 9 habe ich u.a. eine klare Stellungnahme zu einer häufigen und lästigen Angelegenheit gefunden, die schikanöse Antragstellung auf steuerliche Einzelveranlagung beim Finanzamt; u.a. auch ein Schreiben an ein Finanzamt mit dem Hinweis auf die Unwirksamkeit einer derartigen Einzelveranlagung. Auch wenn es sich insofern um eine alte Rechtsprechung handelt, ist sie auch in der heutigen Zeit von Interesse. Dem ist der BGH bereits 1978 gefolgt (NJW 1978, 184). Außerdem findet sich in diesem Beitrag Interessantes zum begrenzten Realsplitting und der gerichtlichen Geltendmachung von Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting.
Besonders hervorzuheben ist zweifellos auch das Kapitel 12, das von dem Sohn des Herausgebers, Dr: Carsten Kleffmann, LL.M., geschrieben worden ist. Kleffmann lotet hervorragend aus, was bei einem Ehevertrag geht und was nicht gehen sollte, weil er sich an die inzwischen gefestigte Rechtsprechung anlehnt.
Kapitel 13 enthält interessante kostenrechtliche Erwägungen, die man von einer Direktorin des Amtsgerichts nicht unbedingt erwartet. Frau Keske hat sich u.a. auch intensiv mit der gerade im Familienrecht häufigen Frage des Zeithonorars im Rahmen einer Honorarvereinbarung und sogar mit dem Erfolgshonorar beschäftigt unter sämtlichen Gesichtspunkten des reinen Kostenrechts, aber auch der Probleme, die sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergeben.
Insgesamt kann man dieser umfangreichen Neuauflage nur attestieren, dass es sich um einen kompakten Gesamtüberblick über sämtliche Fragen der familienrechtlichen Sachbearbeitung in einer Anwaltskanzlei handelt, wobei die Nebengebiete wie Steuerrecht, Abstammungsrecht, Adoptionsrecht oder Verfahrenskostenhilfe nicht ausgespart worden sind.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen
FF 6/2018, S. 262 - 263