Man muss nur deutlich machen, dass die Umsatzmethode und die Ertragswertmethode deutlich voneinander getrennt werden müssen. Man darf sie keinesfalls, was leider häufig geschieht, miteinander vermischen. Auch der Bundesgerichtshof scheint in den beiden genannten Entscheidungen dem Fehler erlegen zu sein, beide Methoden zu vermengen. Dieser Fehler lässt sich aber relativ leicht vermeiden, so dass die wesentlichen Ansätze der Entscheidungen praxisrelevant und weiterführend sind.
a) Die Umsatzmethode
Die Umsatzmethode ist die einfachere Methode der beiden Bewertungsverfahren. Sie betrachtet ausschließlich den Umsatz, den eine freiberufliche Praxis über einen bestimmten Zeitraum mit ihren Patienten oder Mandanten erwirtschaftet hat. Sie lässt Betriebskosten völlig außer Betracht. Bei der Umsatzmethode wird der Umsatz der Praxis etwa aus dem Zeitraum der zurückliegenden letzten drei Jahre ermittelt. Daraus wird ein Durchschnitt gebildet. Der Praxiswert, der Goodwill der Praxis, ist dann ein bestimmtes Vielfaches dieses Jahresumsatzes. Bei Anwaltskanzleien soll das der Faktor 0,3 bis 1,0 sein, bei Steuerberaterpraxen 0,8 bis 1,5.
Um den Gesamtwert der Praxis zu ermitteln, muss dem Goodwill dann der Sachwert der Praxis hinzugerechnet werden.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen immer wieder betont, dass die von den berufsständischen Dachverbänden für richtig gehaltenen Bewertungsmethoden grundsätzlich auch geeignet seien, im Zugewinnausgleichsverfahren den Wert einer Praxis zu ermitteln. Deswegen kommt auch die Umsatzmethode in Betracht.
b) Ertragswertmethode
Die Ertragswertmethode legt das Betriebsergebnis zugrunde, den Gewinn oder den Verlust aus einzelnen Jahren in der Vergangenheit. Es wird also nicht nur der Umsatz betrachtet, sondern es werden auch die Betriebsausgaben einschließlich der Abschreibung berücksichtigt. Allerdings sind Grundlage der Bewertung die in Zukunft erwarteten Erträge. Deshalb sind die Ergebnisse zurückliegender Jahre eigentlich nicht der richtige Maßstab. Sie werden aber zumeist mangels besserer Daten als Ausgangspunkt für eine Zukunftsprognose verwendet. Zu besseren Ergebnisses führt es, wenn das Unternehmen eine Planung aufgestellt hat und ein Budget für zukünftige Jahre fortschreibt. Der Bewertung können dann die nach der Planung erwarteten Ergebnisse zugrunde gelegt werden. Das wird es bei freiberuflichen Praxen höchst selten geben. Dann verwendet man, wie bei der Umsatzmethode, die Ergebnisse der vergangenen drei oder fünf Jahre und leitet daraus eine Prognose für die Zukunft ab.
Der Wert des Unternehmens ist bei der Ertragswertmethode nicht, wie das bei der Umsatzmethode gemacht wird, ein angenommenes Vielfaches des Wertes. Vielmehr wird der Wert betriebswirtschaftlich ermittelt. Dem liegt eine eigentlich ganz einfache Überlegung zugrunde: Wer das Unternehmen kauft, tut das, um damit zukünftig Erträge zu erwirtschaften. Diese Erträge sind wie ein Zins aus dem aufgewandten Kaufpreis. Der Wert des Unternehmens entspricht also dem Kapital, aus dem bei einem angemessenen Zinssatz der prognostizierte Gewinn als Zins fließen würde. Dieser Zinssatz muss konkret ermittelt werden. Wenn man den erwarteten Gewinn ermittelt und den Zinssatz festgelegt hat, dann dividiert man den Gewinn durch die Zinsprozente und gelangt ohne Weiteres zu dem Wert des Unternehmens.
Die Ertragswertmethode wird von der Betriebswirtschaftslehre im Normalfall für die einzige angemessene bei der Bewertung von gewerblichen Unternehmen angesehen. Gewerbliche Unternehmen sind aber meist nicht so stark von der Person ihres Inhabers abhängig, wie das bei freiberuflichen Praxen der Fall ist. Deshalb lässt sich die Ertragswertmethode nicht ohne Weiteres auf die Freiberuflerpraxis übertragen. Trotzdem erlangt sie auch bei deren Bewertung immer mehr Befürworter. Während die Umsatzmethode von den Dachverbänden der Rechtsanwälte und der Steuerberater für richtig gehalten wird, bevorzugen die Ärzte und die Architekten die Ertragswertmethode.
c) Vergleich der Methoden
Worin unterscheiden sich nun die beiden Methoden grundsätzlich?
Die Ertragswertmethode misst auf betriebswirtschaftliche Weise den wirklichen Wert, der einem Unternehmen innewohnt. Das ist der wirtschaftliche Wert des Unternehmens in seiner Gesamtheit, also aller materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter einschließlich eines Firmenwerts innerhalb des lebenden, fortgeführten Unternehmens. Das ist ein wirklicher und realer Wert, weil es den zukünftigen Gewinn wie einen Zins...