Die vielfältigen heutigen Familienkonstellationen und insbesondere die stetig wachsenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin stellen das geltende Abstammungsrecht vor ständige Herausforderungen: Konkurrenz von genetischem und sozialem Vater um die rechtliche Vaterschaft, gleichgeschlechtliche Eltern, die Frage nach "pluraler" Elternschaft und die abstammungsrechtliche Behandlung von Kindern, die ihre Geburt der Inanspruchnahme von – in Deutschland verbotenen – Fortpflanzungsmethoden im Ausland, wie Eizellenspende oder Leihmutterschaft, zu verdanken haben, sind hier nur einige der Stichworte. Der Arbeitskreis[3] hatte den Auftrag, diese und andere sich im Zusammenhang aufdrängende Fragen unabhängig von tagespolitischen Erfordernissen vertieft aufzuarbeiten, etwaigen Reformbedarf im Abstammungsrecht des BGB zu prüfen und ggf. Reformvorschläge für ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln.[4] Die Frage nach einer Legalisierung von Leihmutterschaft oder Eizellenspende war ausdrücklich nicht vom Arbeitsauftrag erfasst,[5] auch nicht personenstandsrechtliche Fragen, wie z.B. die, mit welchem Geschlecht ein trans- oder intersexueller Elternteil im Personenstandsregister einzutragen sei.[6]

[3] Im Folgenden als "AK" bezeichnet.
[4] Abschlussbericht S. 17.
[5] Abschlussbericht S. 17.
[6] Abschlussbericht S. 74.

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