1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes.

2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.4.2018 – 2 UF 135/17 (AG Kassel)

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