1Im Register nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
2. |
das Geburtsdatum, |
3. |
die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung[3] besitzt, |
4. |
der Umfang der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 der Gewerbeordnung[4] [Bis 31.07.2014: § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Gewerbeordnung], |
5. |
die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde, |
6. |
die betriebliche Anschrift, |
7. |
die Registrierungsnummer nach § 7 Absatz 3 Satz 1, |
8. |
der Name[5] [Bis 31.07.2020: Familienname] und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken sowie |
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