Aus dem im Jahr 2020 durch das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds" vom 14. September 2018 (SächsGVBI. S. 797, 806) gebildeten Sondervermögen Kommunaler Strukturfonds werden nach § 22 in Verbindung mit§ 22a Nummer 7 folgende Beträge entnommen:
1. |
im Jahr 2021 44 894 300 Euro, |
2. |
im Jahr 2022 33 357 000 Euro, |
3. |
im Jahr 2023 21 819 700 Euro und |
4. |
im Jahr 2024 16 429 000 Euro. |
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