Überblick

Das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine ordnungsgemäße, ausgeglichene und gut organisierte Finanzverwaltung. Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, ggf. weiteren sinnvollen Rücklagen, Sonderumlagen und Jahresabrechnung schafft die Voraussetzungen für die Liquidität der Gemeinschaft. Die Liquidität ist mit Blick auf § 9a Abs. 5 WEG von großer Bedeutung, denn diese Vorschrift schließt ein Insolvenzverfahren über das Verwaltungsvermögen einer Gemeinschaft aus. Nachteile sind mit der mangelnden Insolvenzfähigkeit für Gläubiger der Wohnungseigentümergemeinschaft aber gerade nicht verbunden. Die mangelnde Insolvenzfähigkeit der Gemeinschaft führt nicht zu einer Schwächung der Gläubigerrechte, da die Gläubiger notfalls den Anspruch der Gemeinschaft gegen ihre Mitglieder auf Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln pfänden können.

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