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Erben der dritten Parentel sind die Großeltern des Erblassers. Sie erben, sofern es keine Erben der ersten und zweiten Parentel gibt. In der dritten Parentel endet jedoch das unbeschränkte Eintrittsrecht: Sofern die Großeltern verstorben sind, erben deren Kinder, also Onkel und Tanten des Erblassers. Vettern und Cousinen jedoch erben nicht mehr.

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