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Nach § 6 AL darf die Ehe nicht geschlossen werden, wenn eine vorherige Ehe noch besteht. Eine bestehende gleichgeschlechtliche Partnerschaft nach dem Gesetz über die registrierte Partnerschaft (RekParL) ist gem. § 6 AL ebenfalls ein Ehehindernis, unabhängig davon, ob diese gleichgeschlechtliche Partnerschaft in Finnland oder in einem anderen Staat registriert ist.[3]
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