Rz. 87
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt in finnischer oder schwedischer Sprache.
Rz. 88
Die Eintragung in das Handelsregister ist in Finnland sehr umfangreich; wegen des Datenschutzes werden aber nicht mehr sämtliche personenbezogenen Daten, die der Registerbehörde angemeldet werden, eingetragen.
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Natürliche Personen (z.B. als Gründer):
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vollständiger Name; |
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Geburtsdatum; |
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Nationalität; |
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Wohnort; |
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wenn die Person im Ausland wohnt, auch Staat. |
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Juristische Personen als Gründer:
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Firma; |
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Registernummer; |
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Register, in dem die juristische Person eingetragen ist. |
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Bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft (auch einer Europäischen Aktiengesellschaft):
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Firma; |
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Datum der Unterzeichnung des Gründungsvertrags und der Satzung; |
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Unternehmensgegenstand; |
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Sitz; |
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Anschrift und sonstige Kontaktdaten; |
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Höhe des Grundkapitals, Anzahl der Aktien nach Aktiengattungen; |
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persönliche Informationen über die Vorstandsmitglieder und ihre Stellung (Vorsitzender, normales Mitglied, Stellvertreter) sowie über ihre Vertretungsbefugnis; |
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wenn die Gesellschaft einen geschäftsführenden Direktor und seinen Stellvertreter hat, persönliche Informationen über diese; |
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wenn die Gesellschaft einen Verwaltungsrat hat, persönliche Informationen über alle Mitglieder und ihre Stellung (Vorsitzender, normales Mitglied, Stellvertreter); |
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persönliche Informationen über die Rechnungsprüfer; |
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die Bestimmung in der Satzung darüber, wer befugt ist, mit der Firma zu zeichnen; Informationen darüber, ob Einzel- oder Gesamtvertretung vorliegt; |
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Geschäftsjahr. |
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Rz. 89
Außerdem ist es möglich, die komplette Satzung im Handelsregister einzusehen und von ihr – kostenpflichtig – einen Abzug zu erhalten. Dies gilt auch für sonstige in das Handelsregister eingereichte gesellschaftsrechtliche Dokumente, wie z.B. Niederschriften über Hauptversammlungen oder Beschlüsse des Vorstands. Ggf. sollte daher nur der für die Handelsregisteranmeldung relevante Teil dieser Dokumente als Auszug der jeweiligen Niederschriften in das Handelsregister eingereicht werden. Die Angaben, die z.B. bei der Gründung im "Formular über personenbezogene Daten" gemacht werden (insbesondere vollständige finnische Sozialversicherungsnummer, Wohnanschrift), sind nicht für jedermann einsehbar, dagegen jedoch sämtliche Angaben, die in anderen Formularen angegeben werden (z.B. Geburtsdatum, Wohnsitz).
Rz. 90
Gebühren für die Eintragung:
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elektronische Anmeldung, über elektronischen Bezahldienst zu zahlen |
papierhafte Anmeldung, im Voraus zu zahlen |
Gründung der privaten AG |
275 EUR |
380 EUR |
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Satzungsänderung (Gebühr umfasst sonstige gleichzeitig angemeldete Änderungen, wie z.B. Änderungen im Vorstand) |
275 EUR |
380 EUR |
Änderungen hinsichtlich des Grundkapitals (z.B. Kapitalerhöhung) |
240 EUR |
295 EUR |
Personelle Änderungen (Vorstandsmitglieder, Prokuristen) |
40 EUR/Eintragung |
40 EUR/Eintragung + 55 EUR/Anmeldung |
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Registrierung eines Firmenzusatzes, jeweils pro Zusatz |
60 EUR |
115 EUR |
Anmeldung, deren Registrierung von einer Bekanntmachung abhängig ist (z.B. bei Kapitalherabsetzung) |
620 EUR |
520 EUR |
Änderung der Anschrift und sonstiger Kontaktdaten |
kostenlos |
kostenlos |
Anmeldung der Auflösung |
nicht möglich |
kostenlos |
Rz. 91
Die Bearbeitungszeit für die erste Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister beträgt durchschnittlich 12 Arbeitstage; dies gilt auch für Änderungen. Diese Bearbeitungszeit kann grundsätzlich nicht beschleunigt werden, weil die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Die Registerbehörde kann jedoch darum gebeten werden, die Eintragung wegen eines wichtigen Grundes früher zu tätigen. In diesem Fall sind der wichtige Grund und der gewünschte Eintragungszeitpunkt bei der Anmeldung anzugeben.