Auch eine nicht gesetzlich unterhaltsberechtigte Person kann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages nach § 850k Abs. 4 ZPO i.V.m. § 850f Abs. 1a ZPO führen, wenn der Schuldner ein minderjähriges Kind seiner Ehefrau tatsächlich unterhält.

AG Cloppenburg, Beschl. v. 2.1.2019 – 23 M 3984/18

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