Im Schnelldurchgang haben Bundestag und Bundesrat am 6. und 7.5. das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zu Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" beschlossen, das noch am 7.5. im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl I 2021, S. 850). Die schnelle Verkündung hat ihre Ursache darin, dass das Gesetzgebungsvorhaben dafür "benutzt" wurde, kurzfristige Änderungen am Infektionsschutzgesetz im Rahmen der Pandemie in Kraft zu setzen. Es enthält neben Schutzmaßnahmen für die Gerichtsvollzieher umfangreiche Neuregelungen in der Zwangsvollstreckung, die weitgehend zum 1.1.2022 in Kraft treten.

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