Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz Kommentar, 8. Auflage 2024 2.661 Seiten, 279 EUR Verlag Carl Heymanns ISBN 978-3-452-3017-27
Das von Prof. Schuschke und Prof. Walker begründete und zuletzt in 7. Auflage unter dem Titel "Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" erschienene Werk wird mit der Neuauflage nun in die Reihe der Kölner Kommentare überführt und deshalb im Titel leicht ergänzt und im äußeren Ansehen verändert. Gegenüber den Vorauflagen ist dabei das Autorenteam unter der neuen Herausgeberschaft von RiBGH Dr. Kessen und Prof. Dr. Thole viel breiter aufgestellt und vereint die Theorie aus der Lehre mit der Erfahrung von Praktikern.
Die Neuauflage hatte insbesondere die erneute Reform der Kontopfändung nachzuzeichnen, sodass nun erstmals § 850l ZPO in veränderter Form und die neuen §§ 899 bis 910 ZPO kommentiert werden. Neben weiteren Gesetzesänderungen wurde auch die Rechtsprechung bis Ende des Jahres 2023 eingearbeitet.
Kommentiert werden in der logischen Normenfolge primär die Bestimmungen des 8. Buches der ZPO, also das Buch über die Zwangsvollstreckung. Dabei zeigen die Ausführungen eine wissenschaftliche Tiefe, die gleichzeitig aber in den Beispielen und aus der Rechtsprechung herausgegriffenen Fällen den notwendigen Praxisbezug behalten. Dabei werden auch sehr gut Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgezeigt, sodass der Griff zu dem Kommentar gerade bei Rechtsmittelverfahren unverzichtbar erscheint. Ergänzt wird diese Kommentierung durch die Bearbeitung der wichtigsten europäischen Vorschriften zum Vollstreckungsrecht, was auch die Bearbeitung von Fällen der grenzüberschreitenden Vollstreckung erleichtert, die erkennbar zunehmen. Der Kommentierung vorangestellte Inhaltsverzeichnisse und entsprechend aussagekräftige Zwischenüberschriften erschließen die Kommentierungen gut und zeitsparend. Auch werden neben den allgemeinen Literaturangaben noch spezielle Literaturstellen zu Beginn der Kommentierung – teilweise gegliedert (vgl. etwa bei § 829 ZPO) – nachgewiesen, die auch einen sehr speziellen Zugang zur Falllösung im Detail eröffnen.
Bedauerlich ist, dass in der Kommentierung die besondere Rolle von Inkassodienstleistern – die die meisten Aufträge in der Zwangsvollstreckung erteilen – nicht fokussiert beleuchtet wird. § 13e RDG wird nicht erwähnt und stattdessen auf überkommene Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des RDG abgestellt (§ 788 ZPO Rn 11). Der Beruf des Rechtsbeistands wurde bereits 1980 abgeschafft. Auch § 13f RDG wird nicht gesehen. Insoweit wird das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht zwar im Vorwort erwähnt, in diesem Einzelfall aber nicht berücksichtigt. Auch die Wortwahl irritiert, da der Berufsstand nun auch durch das RDG als "Inkassodienstleister" bezeichnet wird und nicht mehr als "Inkassobüros".
Fazit: Ungeachtet der aufgezeigten Kritik handelt es sich um die umfassendste kommentierte Bearbeitung des 8. Buches der ZPO. Der Kommentar ist deshalb eine unentbehrliche Fundgrube, wenn es gilt, komplexere Fragen zu beantworten oder in Rechtsmittelverfahren zu argumentieren. Das positive Preis-Leistungs-Verhältnis sollte deshalb dazu führen, das Werk in die Handbibliothek des im Schwerpunkt mit Vollstreckungssachen befassten Praktikers aufzunehmen.
Ich wünsche Ihnen beim Lesen Spaß und am Ende einen Nutzen, der im wahrsten Sinne des Wortes "etwas bringt".
Autor: Frank-Michael Goebel
VRiOLG Frank-Michael Goebel
FoVo, S. 180