Leitsatz
Die Veröffentlichung von Daten der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft ist mit den aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts abzuleitenden Grundrechten der Betroffenen vereinbar.
OVG Schleswig, 3.6.2009 – 2 MB 7/09; OVG Münster, 27.4.2009 – 16 B 539/09; OVG Koblenz, 10.7.2009 – 10 B 10607/09
Die Veröffentlichung von Daten der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft verstößt gegen Art. 8 EMRK. Da die Veröffentlichung im Internet lediglich in einer (Kommissions-) Verordnung geregelt ist, fehlt es für einen derart intensiven Eingriff in geschützte Rechtspositionen an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage.
OVG Schwerin, 4.5.2009 – 2 M 77/09
Anmerkung
Landwirt als Schuldner
Auch Landwirte sind immer häufiger in der Situation, ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen zu können, so dass sie sich Vollstreckungshandlungen ausgesetzt sehen.
Agrarsubventionen als Zugriffsobjekt
Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel aus einem Garantiefonds der Europäischen Union für die Landwirtschaft bzw. dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes erhalten. Die dazugehörige EU-Verordnung nebst Durchführungsverordnung sieht allerdings vor, dass die Namen der Empfänger von EU-Mitteln, der Betriebsort mit Postleitzahl und die Höhe der gewährten Beträge im Internet veröffentlicht werden. In Deutschland wird die Seite bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unterhalten. Vorteil für den Gläubiger: Die Seite ist mit einer Suchfunktion ausgestattet.
So erhalten Sie Ihre Informationen
Erfährt der Gläubiger so, ob und welche Agrarsubventionen der Landwirt als Einkommensersatz erhält, kann er hierauf im Wege der Pfändung zugreifen. Wie die zitierte Rechtsprechung zeigt, sind die Versuche verschiedener Landwirte, eine Veröffentlichung zu verhindern, weitgehend gescheitert. Die Möglichkeit, begünstigte Landwirte zu ermitteln, bietet die Seite http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche. Befindet sich Ihr Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können Sie sich auch dort die entsprechenden Informationen über die Seite http://ec.europa.eu/agriculture/funding/index_de.htm beschaffen. Nachteil: Dies ist nur in der jeweiligen Landessprache möglich.