Schuldnerin erhält Nachzahlung auf P-Konto
Die Schuldnerin pflegt ihr Kind und erhält vom Sozial- und Jugendamt der Kommune Vollzeitpflegegeld von monatlich 584,57 EUR. Dieser Betrag wurde rückwirkend für rd. 5 ½ Monate gezahlt und dem P-Konto der Schuldnerin gutgeschrieben. Diese beantragt die Freigabe des Nachzahlungsbetrages.
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