Abnahme der VA mit anschließendem Sachpfändungsauftrag

Wir haben den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbares Vermögen ergeben sollte, wurde ein bedingter Sachpfändungsauftrag erteilt.

Tatsächlich übersandte der Gerichtsvollzieher ein von dem Schuldner bereits zuvor abgegebenes Vermögensverzeichnis. Aus dem Vermögensverzeichnis ergab sich keine pfändbare Habe. Eine Sachpfändung hat danach nicht stattgefunden.

Die Abrechnung des GV gibt Anlass zu Nachfragen

Mit seiner Kostenrechnung stellte der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger u. a. 15,00 EUR nach Nr. 604 KV GvKostG für eine nicht erledigte Amtshandlung sowie eine anteilig hierauf nach Nr. 716 KV GvKostG anfallende Auslagenpauschale von 3,00 EUR in Rechnung. Gegenstand war die nicht durchgeführte Sachpfändung. Ist diese Kostenrechnung richtig?

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