Hier besteht Handlungsbedarf

Von 2001 bis 2004 hat der Gesetzgeber die verschiedenen Justizkostengesetze strukturell umgestaltet, ihnen einen allgemeinen Regelungsteil vorangestellt und die konkreten Gebühren und Auslagen in einem Kostenverzeichnis aufgeführt. Lediglich die Kostenordnung (KostO), das Kostengesetz für die Notare und weite Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden ausgelassen. Seit diesem Zeitpunkt ist es auch zu keinen Anpassungen der Gebühren und Auslagen mehr gekommen. Nun will der Gesetzgeber die Gebühren und Auslagen der Vollstreckungsorgane sowie die Auslagen der Rechtsanwaltschaft den allgemeinen Kostensteigerungen anpassen, gleichzeitig mit der Anhebung der Gebühren im RVG die Rechtsanwälte an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lassen. Die FoVo-Redaktion und der Autor gehen davon aus, dass aus dem Entwurf mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Gesetz wird, und berichten deshalb schon jetzt ausführlich. Das Gesetz soll zum 1.7.2013 in Kraft treten. Deshalb müssen die möglichen Entwicklungen schon heute in die Betrachtung der künftigen Workflows eingebunden werden:

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