Nachbesserungsantrag des Drittgläubigers abgelehnt

Der Gerichtsvollzieher hat einen Nachbesserungsauftrag eines Gläubigers bezüglich eines von einem anderen Gläubiger eingeholten Vermögensverzeichnisses abgelehnt, weil der Drittgläubiger nicht den ursprünglichen Auftrag zur Vermögensauskunft erteilt und der Schuldner alle Fragen bereits ausreichend beantwortet habe. Hiergegen richtet sich die Erinnerung des Drittgläubigers.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge