Anhang I - Düsseldorfer Tabelle
Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO
Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E.
Während die dort errechneten Prozentsätze unverändert bleiben, auch wenn das Kind in eine höhere Altersstufe wechselt (BGH FamRZ 2012, 1048), müssen die ausgewiesenen Zahlbeträge für 2009 erstmals geändert werden, vgl. Diehl, FamExpress (Deubner-Verlag), Heft 2/2009, aufrufbar bei www.hefam.de unter Unterhaltsgrundsätze/Arbeitspapier, Anhang II, oder in der "Chronik" 2009-01-06. Für 1.1.2010 bis 31.7.2015 bzw. für 1.8.2015 bis 31.12.2015, 1.1.2016 bis 31.12.2016, 1.1.2017 bis 31.12.2017 und 1.1.2018 bis 31.12.2018 gelten die Beträge im jeweiligen Anhang II der Unterhaltsgrundsätze vom 1.1.2015 bzw. 1.8.2015, 1.1.2016, 1.1.2017 und 1.1.2018.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts zum 1.1.2019 ergeben sich seither folgende Zahlbeträge:
Bsp. 1 seit 1.1.2019:
354 x 97,8% = aufgerundet 347 EUR, abzüglich hälftiges Kindergeld 97 EUR = 250 EUR.
Bsp. 2 seit 1.1.2019:
354 x 70,2% = aufgerundet 249 EUR zuzüglich hälftiges Kindergeld 97 EUR = 346 EUR.
Bsp. 3 seit 1.1.2019:
406 x 102,7% = aufgerundet 417 EUR abzüglich volles Kindergeld 194 EUR = 223 EUR.
Bsp. 4 seit 1.1.2019:
476 x 111,2% = aufgerundet 530 EUR abzüglich hälftiges Kindergeld 97 EUR = 433 EUR.
Aufgrund der Erhöhung des Kindergelds ab 1.7.2019 ergeben sich folgende Zahlbeträge:
Bsp. 1 seit 1.7.2019:
354 x 97,8% = aufgerundet 347 EUR, abzüglich hälftiges Kindergeld 102 EUR = 245 EUR.
Bsp. 2 seit 1.7.2019:
354 x 70,2% = aufgerundet 249 EUR zuzüglich hälftiges Kindergeld 102 EUR = 351 EUR.
Bsp. 3 seit 1.7.2019:
406 x 102,7% = aufgerundet 417 EUR abzüglich volles Kindergeld 204 EUR = 213 EUR.
Bsp. 4 seit 1.7.2019:
476 x 111,2% = aufgerundet 530 EUR abzüglich hälftiges Kindergeld 102 EUR = 428 EUR.
Anhang III - Rechenbeispiele
Absoluter Mangelfall (für 1.1.2019 gerechnet)
Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1910 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18 - jähriges Kind K1, das bei der Mutter lebt und das Gymnasium besucht, und die beiden minderjährigen Kinder K2 (14 Jahre) und K3 (10 Jahre), die von der Mutter betreut werden. Das Kindergeld von 588 EUR (194 EUR + 194 EUR + 200 EUR ) wird an die Mutter ausbezahlt, deren sonstiges Einkommen unter 880 EUR liegt.
Unterhaltsberechnung gemäß Nr. 24.1: Mangels Leistungsfähigkeit der Mutter alleinige Barunterhaltspflicht von M für alle Kinder. M erzielt zwar ein Einkommen nach der 2. Einkommensgruppe, ist aber bei drei Berechtigten in die 1. Einkommensgruppe einzustufen. Da ersichtlich ein Mangelfall vorliegt, ist das außerdem auch bereits deshalb der Fall.
Mindestbedarf K1: 527 EUR (Düsseldorfer Tabelle Gruppe 1, 4. Altersstufe) - 194 EUR Kindergeld => offener Bedarf = Einsatzbetrag 333 EUR
Mindestunterhalt K2: 476 EUR - 97 EUR hälftiges Kindergeld => offener Bedarf = Einsatzbetrag 379 EUR
Mindestunterhalt K3: 406 EUR - 100 EUR hälftiges Kindergeld => offener Bedarf = Einsatzbetrag 306 EUR
Summe der Einsatzbeträge: 333 + 379 + 306 = 1018 EUR
Verteilungsmasse: 1.910 EUR - 1080 EUR = 830 EUR
Prozentuale Kürzung: 830/1018 * 100 = 81,5 %
Berechnung der gekürzten Unterhaltsansprüche:
K1: 333 EUR * 81,5% = 272 EUR ; zum Leben verfügbar also 272 + 194 = 466 EUR
K2: 370 EUR * 81,5 % = 307 EUR ; zum Leben verfügbar also 309 + 9 7 = 406 EUR
K3: 299 EUR * 81,5 % = 248 EUR ; zum Leben verfügbar also 250 + 100 = 350 EUR
(für 1.7.2019 gerechnet)
Das Kindergeld von 618 EUR (204 EUR + 204 EUR + 210 EUR) wird an die Mutter ausbezahlt, deren
sonstiges Einkommen unter 880 EUR liegt.
Unterhaltsberechnung gemäß Nr. 24.1: Mangels Leistungsfähigkeit der Mutter alleinige
Barunterhaltspflicht von M für alle Kinder. M erzielt zwar ein Einkommen nach der 2.
Einkommensgruppe, ist aber bei drei Berechtigten in die 1. Einkommensgruppe einzustufen.
Da ersichtlich ein Mangelfall vorliegt, ist das außerdem auch bereits deshalb der Fall.
Mindestbedarf K1: 527 EUR (Düsseldorfer Tabelle Gruppe 1, 4. Altersstufe) - 204 EUR Kindergeld
=> offener Bedarf = Einsatzbetrag 323 EUR
Mindestunterhalt K2: 476 EUR - 102 EUR hälftiges Kindergeld => offener Bedarf = Einsatzbetrag
374 EUR
Mindestunterhalt K3: 406 EUR - 105 EUR hälftiges Kindergeld => offener Bedarf = Einsatzbetrag
301 EUR
Summe der Einsatzbeträge: 323 + 374 + 301 = 998 EUR
Verteilungsmasse: 1910 EUR - 1080 EUR = 830 EUR
Prozentuale Kürzung: 830/998 * 100 = 83 %
Berechnung der gekürzten Unterhaltsansprüche:
K1: 323 EUR * 83 % = 269 EUR; zum Leben verfügbar also 269 + 204 = 473 EUR
K2: 374 EUR * 83 % = 311 EUR; zum Leben verfügbar also 311 + 102 = 413 EUR
K3: 301 EUR * 83 % = 250 EUR; zum Leben verfügbar also 250 + 105 = 355 EUR