Rz. 77

Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlich

Gesellschaftsvertrag im Original bei privatschriftlicher Gründung; in Ausfertigung bei notarieller Beurkundung;
Kopie der Geschäftsführerbestellung (meist bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten);
ggf. Sachgründungsbericht bei Sachgründung.
 

Rz. 78

Daneben müssen folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:

Nachweis über das Erscheinen der Gründungsanzeige (siehe Rdn 10 f.);
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des/der Geschäftsführer/s nebst Erklärung, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen (siehe Rdn 140);
(temporäre) Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Geschäftsführers, es sei denn, er stammt aus einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder hat dauerhaft in Frankreich seinen Wohnsitz;
Nachweis über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft (sofern erforderlich; siehe Rdn 159);
behördliche Genehmigungen zur Ausübung des Unternehmensgegenstandes (sofern erforderlich; siehe Rdn 33);
Nachweis über das Vorhandensein von Geschäftsräumen (z.B. durch Vorlage des Mietvertrags).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge