Das Wichtigste in Kürze:

1. Das Prinzip der Lasergeschwindigkeitsmessung beruht auf der Messung der Übertragungszeit kurzer Infrarotlichtpulse.
2. Lasermessgeräte sind seit 1992 zur Überwachung des Straßenverkehrs zugelassen.
3. Lasermessgeräte bedürfen, wie alle Messgeräte, nicht nur einer Zulassung / Baumusterprüfung durch die PTB, sondern müssen auch gültig geeicht oder konformitätsbewertet sein.
4. Für Lasermessgeräte gelten bestimmte Eich- und Verkehrsfehlergrenzen.
5. Auch (und gerade) bei Lasermessgeräten sind Fehlmessungen und -zuordnungen möglich.
 

Rdn 2006

 

Literaturhinweise:

Beck/Löhle, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465

Bladt, Problematik bei PoliScanspeed – und kein Ende, DAR 2011, 431

Busch, Poliscan Speed – noch ein standardisiertes Messverfahren?, VRR 2014, 85

Hoger, Knickstrahlreflektion bei Lasermessungen, DAR 2011, 105 ff.

Grün/Schäfer, Poliscan – (k)ein standardisiertes Messverfahren, VRR 2014, 92

Kääb, VerfGH Saarland: Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S. 350 aufzuheben, FD-StrVR 2019, 418863

Kirchmann, Das Messverfahren PoliScan Speed im Blickpunkt des straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens, VRR 2010, 209 ff.

Krumm, Wiederaufnahmeverfahren nach Messung mit PoliScan Speed, DAR 2011, 46

Löhle, LASER-Verkehrs-Geschwindigkeitsmesssysteme, zfs 1994, 153;ders., Aktuelles zur Nichtverwertbarkeit von Messungen mit PoliScan Speed, DAR 2011, 48 ff.

Rebler, Die Rechtsprechung des Saarländischen VerfGH zum Gerät Traffistar S 350 und ihre Auswirkungen, SVR 2019, 401

Schmedding, Lasermessgerät Vitronic PoliScan Speed: Über alle Zweifel erhaben? – Teil 1, VRR 2009, 293

ders., Lasermessgerät Vitronic PoliScanSpeed: Über alle Zweifel erhaben? – Teil 2, VRR 2009, 337

Thiele, Die Speicherung von "Zusatzdaten" bei Geschwindigkeitsmessungen unter eichrechtlichen Gesichtspunkten, DAR 2020, 614

Thumm, Fahrversuche zur Messgenauigkeit von Lasergeschwindigkeitshandmessgeräten, NZV 1999, 401

Wartner, Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten, DAR 1999, 473

Winninghoff/Hahn/Wietschorke, Vitronic PoliScan speed – Prüfung von Fehlerquellen bei der Messwertzuordnung, DAR 2010, 106

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1892, und bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1921.

 

Rdn 2007

1. Die Messungen der Messgeräte der gesamten PoliScan-Familie arbeiten nach dem Prinzip der Laserpuls-Laufzeitmessung: Laserimpulse werden vom Messgerät nacheinander in einem fächerförmigen Bereich von ca. 45° über die Fahrbahn gesendet und von dort befindlichen Reflektoren (aller Art) zurückgeworfen. Hieraus entstehen die Rohmessdaten:

Winkelposition im fächerförmigen Bereich
Zeit, bis die Reflexionen dieser Impulse vom Messgerät empfangen werden (sog. "Laufzeit")
Zeitpunkt, an dem die ersten beiden Werte gemessen wurden (sog. "Abtastzeitpunkt")
 

Rdn 2008

Dabei werden pro Scan 158 Punkte erfasst und dies 100-mal pro Sekunde, so dass das Messgerät 15800 Laufzeitmessungen pro Sekunde durchführt. Aus diesen Daten erstellt das Messgerät durch Selektion sog. "Modellobjekte", also Modelle der Fahrzeuge, die sich auf den Fahrbahnen befinden. Anhand der Annäherung dieser Objekte zum Messgerät wird die Geschwindigkeit ermittelt. Auf diesen Berechnungen basieren auch die weiteren Funktionen des Messgerätes wie Rotlicht- und Durchfahrtüberwachung (vertiefend Burhoff/Grün, § 1 Rn 740 ff.).

 

Rdn 2009

2. Die Gesamtheit aller Winkelpositionen und Laufzeiten für jeden einzelnen Abtastzeitpunkt während der gesamten Fahrzeugdurchfahrt bildet die Rohmessdaten.

 

Rdn 2010

3. Grds. besteht das Messgerät aus der eigentlichen Messeinheit, der Stromversorgung und einem optionalen Blitz, die auf Stativ oder in verschiedenen Gehäusen verbaut werden können:

Stativ (Poliscan Speed, M1 und M1HP)
Messkabine (Poliscan Speed, M1 und M1HP)
Außengehäuse (F1HP)
Fahrzeugeinbau (Poliscan Speed, M1 und M1HP)
 

Rdn 2011

Jede dieser Einsatzmöglichkeiten bringt eigene Vorgaben mit (Burhoff/Grün, § 1 Rn 740 ff.). Weiterhin gibt es dann optionales Zubehör wie die Anbindung an eine Lichtzeichenanlage (F1HP), Alarmmodul (F1HP), Standortdatenspeicher oder Einrichtungen zur Datenfernübertragung. Diese Zubehörteile sind auch nicht direkt dem Messgerät zuzuordnen, da dieses hier beliebig getauscht werden kann, sondern gehören zum Standort, der bei Rotlichtüberwachung einer eigenen Eichpflicht unterliegt.

 

☆ Alle diese Zubehörteile können bei fehlerhafter Verwendung zu Problemen führen und deshalb ist eine genaue Prüfung immer sinnvoll .Problemen führen und deshalb ist eine genaue Prüfung immer sinnvoll.

 

Rdn 2012

4. Häufig wird das Messgerät aus Sicherheits- (gegen ankommende Fahrzeuge) oder Tarngründen hinter Leitplanken oder Bäumen aufgebaut. Alle optischen Hindernisse sind prinzipiell geeignet die Erfassung von Fahrzeugen zu behindern. Dies ist allerdings hier in den Gebrauchsanweisungen nicht ausdrücklich verboten, im Gegensatz zur FM1.

 

Rdn 20...

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