Das Wichtigste in Kürze:

1. Mithilfe von Verkehrskontrollsystemen, die grds. zur Ermittlung von Abstandsverstößen dienen, können auch Geschwindigkeitsüberschreitungen ermittelt werden.
2. Video-Uhren bzw. Verkehrskontrollsysteme unterliegen der Eichpflicht.
 

Rdn 2152

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Geschwindigkeitsmessung mit dem Police-Pilot-System, VA 2001, 59

ders., Messfehler beim Einsatz der Videostoppuhr CG-P50E – Auswirkungen in der Praxis, VRR 2007, 329 = VA 2007, 167

Krumm, Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen mit dem Verkehrskontrollsystem, DAR 2007, 129

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1892, und → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1922.

 

Rdn 2153

1.Das Verkehrs-Kontroll-System, kurz VKS, in den Varianten 3.0, 3.01 und 4.5 dient zur Ermittlung von Geschwindigkeiten, Geschwindigkeitsdifferenzen und Abständen zwischen Fahrzeugen (wegen weiterer Beschreibungen der drei Varianten und ihrer Besonderheiten Burhoff/Grün, §1 Rn 356 ff.).

 

Rdn 2154

Diese Geräte funktionieren wie folgt: Bei allen drei Formen wird von einer erhöhten Position (Brücke) aus ein zuvor vermessener/markierter Streckenabschnitt mit einer Videokamera abgefilmt. Da die Auflösung der hierbei eingesetzten Kamera keine Merkmale wie Kennzeichen und Gesichter erkennen lässt, ist außer-dem mindestens eine weitere Kamera zur Dokumentation bzw. Identifikation der Verkehrsteilnehmer erforderlich. Auf einem zwischengeschalteten Computer errechnet eine Software parallel zu den tatsächlichen Fahrabläufen anhand der bekannten Abstände zwischen den Markierungen auf der Straße die Geschwindigkeiten und Abstände der durchfahrenden Objekte. Werden die vom Messpersonal vorgegebenen Grenzwerte hinsichtlich Abstand oder Geschwindigkeit erreicht bzw. unter-schritten, erzeugt eine zwischengeschaltete Software einen Fallordner und steuert automatisch die Ident-Kamera an, um entsprechende Fotos des Tatfahrzeugs zu fertigen.

 

Rdn 2155

Alle Verdachtsfälle müssen bei der später Auswertung durch das Personal händisch auf den Tat-vorwurf hin geprüft und ausgewertet werden.

 

Rdn 2156

2. Beim VKS 3.0 (mobiler Betrieb) und VKS 3.01 (stationärer Betrieb) fließt das Kamerasignal zunächst durch eine Komponente, die die Rahmenbedingungen für eine korrekte Arbeitsweise (u.a. Bildfrequenz) überwacht. Von dort aus gelangt das Signal in einen Zeitgeber und über zuvor genannten Computer in einen Rekorder, der die fortwährende Videoaufzeichnung auf einem Magnetband, in Größe und Funktionsweise ähnlich einer Hörspielkassette, aufgezeichnet. Dieses Magnetband ist als originäres Beweismittel für spätere Überprüfungen des behördlichen Auswertevorgangs (etwa durch Sachverständige) zu archivieren.

 

Rdn 2157

3.a) Als Rohmessdaten ist insofern diese Videokassette zu verstehen, die anhand der Zeiteinblendung und der bekannten bzw. errechenbaren Wegstrecken (bspw. Anhand der Leitlinien mit ihrem festen Markierungsschema) eine nachträgliche und unabhängige Auswertung der Fahrabläufe ermöglicht.

 

Rdn 2158

b) Beim Nachfolgemodell VKS 4.5 ist die Aufbausystematik (vermessener Streckenabschnitt, Kamera für fortwährendes Videosignal und mindestens eine Ident-Kamera zur Dokumentation bzw. Identifikation der Verkehrsteilnehmer) unverändert. Ebenso wird das Kamerasignal weiterhin durch eine Kontrollkomponente bzw. Uhr geschleust und in einen Rechner geleitet, auf dem die – dem Namen nach selbe – Software zur Erstellung von Verdachtsordnern läuft. Neu ist im Wesentlichen, dass keine Aufzeichnung eines Beweisvideos mehr erfolgt, sondern nur noch einzelne Fotopakete für einen begrenzten Zeitraum abgelegt werden, vom Hersteller "Falldatensatz" genannt. Mithin stellt hier also neuerdings eine Datei das originäre Beweismittel dar.

 

Rdn 2159

Obgleich die Inhalte dieser Datei "vorselektiert und aufbereitet" sind, können die zeitgestempelten Einzelbilder der Videokamera (die sich in den jeweiligen xml-Dateien verstecken) aus technischer Sicht als Rohmessdaten verstanden werden, da auch diese eine nachträgliche und unabhängige Auswertung der Fahrabläufe ermöglichen.

 

Rdn 2160

4. Grds. wird das VKS auf Autobahnen zum Einsatz gebracht, da (nur) dort die technischen Möglichkeiten vernünftig ausgereizt werden; sporadische Einsätze auf einspurigen Bundes- oder Landesstraßen, dann meist zur reinen Geschwindigkeitsmessung, stellen die absolute Ausnahme dar.

 

Rdn 2161

Soweit Autobahnen "Mindeststandards" hinsichtlich Streckenführung und Ausbauzustand erfüllen müssen, ist das VKS sozusagen überall einsetzbar. Unterschieden wird hierbei nur in Strecken-abschnitte mit annähernd idealtypischer Ebene (Gerade und flach), sogenannte 2D-Messstellen, sowie anspruchsvollere Abschnitte (mit starken Kurven oder Neigung bzw. Gefälle), sogenannte 3D-Messstellen. Zum Beweis, dass eine Messstelle geeignet ist, muss vor der erstmaligen Bedienung ein sogenanntes Referenzvideo aufgezeichnet werden; gemäß Gebrauchsanweisung gilt dies auch für das Nachfolgesystem VKS 4.5 (s.a. dazu...

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