Leitsatz

Gartenpflegekosten (widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung)

 

Normenkette

§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1, 3, 5 WEG

 

Kommentar

  1. Sind in einer Teilungserklärungsvereinbarung unklare Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, und fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen, so dass solche Regelungen deshalb auch nicht praktiziert werden können, ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen.
  2. Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel anzuwenden.
 

Link zur Entscheidung

KG v. 28.04.2003, 24 W 364/01 = ZMR 11/2003, 873KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2003, 24 W 364/01

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?