Leitsatz
Gartenpflegekosten (widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung)
Normenkette
§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1, 3, 5 WEG
Kommentar
- Sind in einer Teilungserklärungsvereinbarung unklare Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, und fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen, so dass solche Regelungen deshalb auch nicht praktiziert werden können, ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen.
- Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel anzuwenden.
Link zur Entscheidung
KG v. 28.04.2003, 24 W 364/01 = ZMR 11/2003, 873KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2003, 24 W 364/01
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