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Verkäufer:
Name: ...
geb.: ...
Anschrift: ...
Telefon: ...
Käufer:
Name: ...
geb.: ...
Anschrift: ...
Telefon: ...
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft
nach Besichtigung und Probefahrt
[1]
unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
[2]
soweit nicht unter § 3 ausdrücklich Zusicherungen abgegeben wurden
[3]
an den Käufer folgendes Fahrzeug:
Fabrikat: ... Typ: ... Fahrzeugart: ... kW/PS: ... Hubraum: ... Amtl. Kennz.: ... Fahrzeugidentitäts-Nr.: ... Kfz-Brief-Nr.: ... Nächste Hauptuntersuchung: ... Nächste Abgasuntersuchung: ...
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt ... EUR - in Worten ... Euro.
Der Kaufpreis ist in bar Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs zu entrichten.
§ 3 Zusicherungen
Der Verkäufer sichert zu
[4]
- dass das Fahrzeug einschließlich Zubehör in seinem unbeschränkten Eigentum steht.
dass das Fahrzeug, während es in seinem Eigentum stand,
- keinen Unfallschaden erlitten hat
lediglich folgenden Unfallschaden erlitten hat: ... (Unzutreffendes streichen)
[5]
dass das Fahrzeug erstmals am ... zugelassen wurde und eine Gesamtfahrleistung von ... km aufweist,
[6]
dass das Fahrzeug folgendes Zubehör und folgende Sonderausstattung aufweist:
...
...
[7]
dass das Fahrzeug
- mit dem (generalüberholten, teilüberholten) Originalmotor
mit einem Austausch- oder gebrauchten Ersatzmotor ausgerüstet ist (Unzutreffendes streichen),
[8]
§ 4 Erklärungen des Verkäufers
Der Verkäufer erklärt,
- dass das Fahrzeug nach seiner Kenntnis ... Vorbesitzer hatte.
- dass das Fahrzeug nicht als Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen genutzt wurde.
- dass es sich nicht um ein Importfahrzeug handelt.
§ 5 Erklärungen des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, umzumelden. Er erkennt an, dass das Fahrzeug nebst Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.
§ 6 Empfangsbestätigung des Käufers
Der Käufer bestätigt, vom Verkäufer folgende Fahrzeugpapiere erhalten zu haben:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Stilllegungsbescheinigung
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
Der Käufer bestätigt die Übergabe des Fahrzeugs mit ... Schlüsseln.
..., den ...
_____________________
Unterschrift des Käufers
_____________________
Unterschrift des Verkäufers
Alternativ
Zusatz 1 zum Vertrag:
Quittung des Verkäufers
Der Verkäufer bestätigt den Empfang
- des Kaufpreises
- einer Anzahlung von ... EUR
(Unzutreffendes streichen)
..., den ...
______________________
Unterschrift des Verkäufers
Alternativ
Zusatz 2 zum Vertrag:
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle (§ 13 FZV), die dem Verkäufer das (letzte) amtliche Kennzeichen erteilt hat
Hiermit zeige ich an, dass ich mein Fahrzeug
Fabrikat: ..........
Typ: ..........
Fahrzeugidentitäts-Nr.: ..........
Amtl. Kennz. ..........
an Herrn/Frau ..., ... (Ort und Straße) verkauft habe.
..., den ...
______________________
Unterschrift des Verkäufers
Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wurden:
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- bei stillgelegtem Kfz: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
(Unzutreffendes streichen)
..., den ...
Unterschrift des Käufers
Alternativ
Zusatz 3 zum Vertrag:
Mitteilung an die Haftpflichtversicherung des Verkäufers
Das Kraftfahrzeug
Fabrikat: ..........
Typ: ..........
Fahrzeugidentitäts-Nr.: ..........
Amtl. Kennz. ..........
wurde an Herrn/Frau ..., ... (Ort und Straße) verkauft und am ... übergeben.
..., den ...
_____________________
Unterschrift des Käufers
_____________________
Unterschrift des Verkäufers
Beschädigt der Kaufinteressent das Fahrzeug während der Probefahrt, hat er auch für leichte Fahrlässigkeit einzustehen und ist dem Verkäufer für den schuldhaft entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Anders als dem Gebrauchtwagenhändler, der sich gegen dieses Risiko besser und leichter versichern kann, ist es dem privaten Verkäufer nicht zuzumuten, für eine einmalige Probefahrt eine Kaskoversicherung abzuschließen.
Verwendet der Verkäufer - wie dies häufig geschieht - im schriftlichen Vertrag lediglich die Formulierung "wie besichtigt und probegefahren", wird die Sachmängelhaftung nach herrschender Meinung nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei einer Besichtigung und Probefahrt erkennbar waren. Zieht der Käufer einen Fachmann hinzu, kommt es auf dessen Erkenntnisfähigkeiten an.
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