Verkäufer:

Name: ...

geb.: ...

Anschrift: ...

Telefon: ...

Käufer:

Name: ...

geb.: ...

Anschrift: ...

Telefon: ...

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Verkäufer verkauft

  • nach Besichtigung und Probefahrt

    [1]

  • unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

    [2]

  • soweit nicht unter § 3 ausdrücklich Zusicherungen abgegeben wurden

    [3]

  • an den Käufer folgendes Fahrzeug:

    Fabrikat: ...
    Typ: ...
    Fahrzeugart: ...
    kW/PS: ...
    Hubraum: ...
    Amtl. Kennz.: ...
    Fahrzeugidentitäts-Nr.: ...
    Kfz-Brief-Nr.: ...
    Nächste Hauptuntersuchung: ...
    Nächste Abgasuntersuchung: ...

§ 2 Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt ... EUR - in Worten ... Euro.

Der Kaufpreis ist in bar Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs zu entrichten.

§ 3 Zusicherungen

Der Verkäufer sichert zu

[4]

  1. dass das Fahrzeug einschließlich Zubehör in seinem unbeschränkten Eigentum steht.
  2. dass das Fahrzeug, während es in seinem Eigentum stand,

    • keinen Unfallschaden erlitten hat
    • lediglich folgenden Unfallschaden erlitten hat: ... (Unzutreffendes streichen)

      [5]

  3. dass das Fahrzeug erstmals am ... zugelassen wurde und eine Gesamtfahrleistung von ... km aufweist,

    [6]

  4. dass das Fahrzeug folgendes Zubehör und folgende Sonderausstattung aufweist:

    ...

    ...

    [7]

  5. dass das Fahrzeug

    • mit dem (generalüberholten, teilüberholten) Originalmotor
    • mit einem Austausch- oder gebrauchten Ersatzmotor ausgerüstet ist (Unzutreffendes streichen),

      [8]

§ 4 Erklärungen des Verkäufers

Der Verkäufer erklärt,

  1. dass das Fahrzeug nach seiner Kenntnis ... Vorbesitzer hatte.
  2. dass das Fahrzeug nicht als Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen genutzt wurde.
  3. dass es sich nicht um ein Importfahrzeug handelt.

§ 5 Erklärungen des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, umzumelden. Er erkennt an, dass das Fahrzeug nebst Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.

§ 6 Empfangsbestätigung des Käufers

Der Käufer bestätigt, vom Verkäufer folgende Fahrzeugpapiere erhalten zu haben:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Stilllegungsbescheinigung
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung

Der Käufer bestätigt die Übergabe des Fahrzeugs mit ... Schlüsseln.

..., den ...

_____________________

Unterschrift des Käufers

_____________________

Unterschrift des Verkäufers

Alternativ

Zusatz 1 zum Vertrag:

Quittung des Verkäufers

Der Verkäufer bestätigt den Empfang

  • des Kaufpreises
  • einer Anzahlung von ... EUR

(Unzutreffendes streichen)

..., den ...

______________________

Unterschrift des Verkäufers

Alternativ

Zusatz 2 zum Vertrag:

Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle (§ 13 FZV), die dem Verkäufer das (letzte) amtliche Kennzeichen erteilt hat

Hiermit zeige ich an, dass ich mein Fahrzeug

Fabrikat: ..........

Typ: ..........

Fahrzeugidentitäts-Nr.: ..........

Amtl. Kennz. ..........

an Herrn/Frau ..., ... (Ort und Straße) verkauft habe.

..., den ...

______________________

Unterschrift des Verkäufers

Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wurden:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • bei stillgelegtem Kfz: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

(Unzutreffendes streichen)

..., den ...

Unterschrift des Käufers

Alternativ

Zusatz 3 zum Vertrag:

Mitteilung an die Haftpflichtversicherung des Verkäufers

Das Kraftfahrzeug

Fabrikat: ..........

Typ: ..........

Fahrzeugidentitäts-Nr.: ..........

Amtl. Kennz. ..........

wurde an Herrn/Frau ..., ... (Ort und Straße) verkauft und am ... übergeben.

..., den ...

_____________________

Unterschrift des Käufers

_____________________

Unterschrift des Verkäufers

[1] In der Regel wird der Kauf nach Besichtigung und Probefahrt erfolgen. Vor der Probefahrt sollte sich der Verkäufer vergewissern, dass der Kaufinteressent auch im Besitz eines Führerscheins ist.

Beschädigt der Kaufinteressent das Fahrzeug während der Probefahrt, hat er auch für leichte Fahrlässigkeit einzustehen und ist dem Verkäufer für den schuldhaft entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Anders als dem Gebrauchtwagenhändler, der sich gegen dieses Risiko besser und leichter versichern kann, ist es dem privaten Verkäufer nicht zuzumuten, für eine einmalige Probefahrt eine Kaskoversicherung abzuschließen.

Verwendet der Verkäufer - wie dies häufig geschieht - im schriftlichen Vertrag lediglich die Formulierung "wie besichtigt und probegefahren", wird die Sachmängelhaftung nach herrschender Meinung nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei einer Besichtigung und Probefahrt erkennbar waren. Zieht der Käufer einen Fachmann hinzu, kommt es auf dessen Erkenntnisfähigkeiten an.

[2] Der Käufer hat das Recht, innerhalb von zwei Jahren e...

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