Begriff

Am 1.1.2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65 %-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Wer sich früher als vorgegeben von der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennt, kann einen Zuschuss erhalten.

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