Informationen über diesen Tarifvertrag
Gehalts-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.1993 (AVE-Anfang: 12.04.1994; AVE-Ende: 31.07.1994)
Nummer: 25613.002
Klassifizierung: Gehalts-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Geltungsbereich: Angestellte
Datum: 21. Juni 1993
AVE
AVE Anfang 12. April 1994
AVE Ende 31. Juli 1994
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 170 vom 08. September 1994
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
vom 20. Juli 1994
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Mecklenburg-Vorpommern
2. | der Gehaltstarifvertrag vom 21. Juni 1993 nebst Protokollnotiz, |
für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern,
mit Wirkung vom 12. April 1994 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für den Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern für allgemeinverbindlich erklärt.
Von der Allgemeinverbindlichkeit werden ausgenommen:
- § 5 Nrn. 1 und 2 des Gehaltstarifvertrages.
Unterzeichnet:
Der Sozialminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern
vom 21. Juni 1993
Zwischen
dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.,
Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern,
- einerseits -
und
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr,
Bezirk Nordwest, Mecklenburg-Vorpommern
- andererseits -
wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. |
Räumlich: für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
2. |
Fachlich: für alle Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes |
3. |
Persönlich: für alle technischen und kaufmännischen Angestellten |
§ 2 EINGRUPPIERUNG
1. |
Die Einstufung einer/-s Angestellten in die jeweiligen Gehaltsgruppen erfolgt nach der überwiegend auszuübenden Tätigkeit. Die Einstufung hat schriftlich zu erfolgen. |
2. |
Grundlage der Einstufung sind die Tätigkeitsmerkmale gemäß § 3. |
§ 3 GEHALTSGRUPPEN
1. |
Gehaltsgruppe 1
Angestellte mit vorwiegend einfacher Tätigkeit ohne kaufmännische bzw. technische Berufsausbildung; |
§ 4 GEHALTSTABELLE
1. |
|
2. |
Die Steigerungsrate je zwei Jahre beträgt 5 Prozent vom Grundgehalt. |
3. |
Während der Probezeit kann das Grundgehalt um bis zu 10% niedriger angesetzt werden. |
§ 5 BESITZSTAND
3. |
Bestehende günstigere Gehaltsvereinbarungen werden durch das Inkrafttreten dieses Tarifvertrages nicht berührt. |
§ 6 AUSSCHLUSSFRIST
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und sol...
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