(1) 1Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. 2Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(2) 1Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. 2Dabei hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.
(3) Die Haushaltswirtschaft ist nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen.
(5)[2] Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
(6)[3] Der Haushalt ist in der Rechnung ausgeglichen, wenn
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