(1) Im Finanzhaushalt ist [Bis 13.09.2021: Wird die Finanzrechnung nach der direkten Methode (§ 47 Abs. 2) geführt, ist im Finanzhaushalt] der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1. |
privatrechtliche Leistungsentgelte, |
2. |
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, |
3. |
Kostenersatzleistungen und -erstattungen, |
4. |
Steuern und Einzahlungen aus steuerähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus Erträgen aus gesetzlichen Umlagen, |
5. |
Einzahlungen aus Transferleistungen, |
6. |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen, |
7. |
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen, |
8. |
sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus lnvestitionstätigkeit ergeben, |
9. |
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8), |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
10. |
Personalauszahlungen, |
11. |
Versorgungsauszahlungen, |
12. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen, |
13. |
Auszahlungen für Transferleistungen, |
14. |
Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen, |
15. |
Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen, |
16. |
Zinsen und ähnliche Auszahlungen, |
17. |
sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben, |
18. |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17), |
19. |
Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18), |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
20. |
Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen; davon zweckgebundene Einzahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten, |
21. |
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens, |
22. |
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens, |
23. |
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22), |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
24. |
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, |
25. |
Auszahlungen für Baumaßnahmen, |
26. |
Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen, |
27. |
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen, |
28. |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27), |
29. |
Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28), |
30. |
Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29), |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
31. |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen, |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
32. |
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen "Hessenkasse"; davon Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten, |
33. |
Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32), |
34. |
Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33), |
Zahlungsmittel bestand
35. |
geplanter Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres, |
36. |
geplante Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Nr. 34), |
37. |
geplanter Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Summe aus den Summen Nr. 35 und 36). |
(2) 1Wird die Finanzrechnung nach der indirekten Methode (§ 47 Abs. 3) geführt, ist im Finanzhaushalt der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:
aus laufender Verwaltungstätigkeit
1. |
geplantes Jahresergebnis des Ergebnishaushalts, |
2. |
zuzüglich der Abschreibungen und abzüglich der Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, |
3. |
abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, |
4. |
zuzüglich der Zunahme und abzüglich der Abnahme von Rückstellungen, |
5. |
abzüglich der Erträge und zuzüglich der Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, |
6. |
zuzüglich der sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und abzüglich der sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge (einschließlich sonstiger außerordentlicher Erträge und Aufwendungen), |
7. |
abzüglich der Zunahme und zuzüglich der Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, |
8. |
zuzüglich der Zunahme und abzüglich der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, |
aus Investitionstätigkeit
9. |
Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen, |
10. |
zuzüglich Einzahlungen aus Abgängen von V... |