Kurzbeschreibung
Diese Vorlage für den Abschluss eines Generalplanervertrags zwischen Bauherr und Architekt ist auf die Bedürfnisse des Auftragnehmers (Architekt) abgestimmt.
Vorbemerkung
Der Auftraggeber fragt neben den Architektenleistungen u. a. auch Ingenieurleistungen nach. Er will damit eine Kosten- und Terminsicherheit und eine optimierte Planung erhalten. Darüber hinaus hat er es lediglich mit einem Ansprechpartner zu tun. Die Architekten haben sich auf diese Nachfrage eingestellt und bieten zunehmend diese Generalplanerleistungen an. Das Vertragsmuster gibt eine Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Generalplanervertrag
Zwischen dem Bauherrn
vertreten durch
– nachfolgend Bauherr genannt –
und
dem/der/den Architekten/in
– nachfolgend Generalplaner genannt –
wird folgender Generalplanervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrags
Der Auftraggeber beauftragt den Generalplaner mit den in § 3 aufgeführten Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben auf dem Grundstück:
Es handelt sich um einen
□ Neubau
□ Erweiterungsbau
□ Sanierungsmaßnahme
□ Umbau
§ 2 Grundlagen des Vertrags
Die Parteien vereinbaren folgende Grundlagen des Vertrags:
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung
- die Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
§ 3 Leistungen des Generalplaners
Der Generalplaner wird mit folgenden Leistungen im Einzelnen beauftragt:
□ Objektplanung für Gebäude, § 34 HOAI
□ Objektplanung für Freianlagen, § 39 HOAI
□ Leistung des raumbildenden Ausbaus, § 34 HOAI
□ Tragwerksplanung einschließlich konstruktiver Brandschutz, § 51 HOAI
□ Technische Ausrüstung, § 55 HOAI
□ Vorbeugender Brandschutz
□ Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1 zu § 3 HOAI
□ Vermessungstechnische Leistungen gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI
□ Leistung für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau gemäß Anlage 1 zu § 3 HOAI
- Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der in Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Der Generalplaner ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind folgende Leistungen:
§ 4 Vergütung
- Für die beauftragten Leistungen nach § 3 des Vertrags erhält der Generalplaner ein Pauschalhonorar in Höhe von __________ EUR netto.
- Die Nebenkosten werden dem Generalplaner in Höhe von pauschal _____ % des Nettopauschalhonorars vergütet.
- Zu den Honoraren ist die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen.
§ 5 Zahlungen
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1. Der Generalplaner hat Anspruch auf Abschlagszahlungen in angemessenem zeitlichen Abstand für nachgewiesene vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind fällig, wenn der Generalplaner eine prüfbare Abrechnung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen an den Bauherrn übergeben hat. |
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2. Die Schlusszahlung ist fällig, wenn der Generalplaner eine prüffähige Schlussrechnung an den Bauherrn übergibt und die Abnahme erfolgt ist. |
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3. Entsprechend dem in der Anlage beigefügten Zahlungsplan. |
§ 6 Pflichten des Bauherrn
- Der Bauherr hat dem Generalplaner sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Bauvorhabens notwendig sind, zu beschaffen und zu übergeben.
- Der Bauherr hat die notwendigen und erforderlichen Entscheidungen in angemessenem zeitlichen Rahmen zu treffen und entsprechend mitzuwirken.
§ 7 Unter...