Leitsatz

Geringfügige Grenzüberbauung durch den Nachbarn (verbesserte Wärmedämmung) als duldungspflichtige bauliche Veränderung

 

Normenkette

§§ 10, 14, 22 WEG; §§ 185, 747, 912 BGB

 

Kommentar

Kommt eine mit einem Überbau geringen Ausmaßes verbundene bauliche Maßnahme an der Grenzwand auf dem Nachbargrundstück in ihren Auswirkungen einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gleich, ist die Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer, mit dem dem Nachbarn die Zustimmung zum beabsichtigten Überbau erteilt wird, nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG zu beurteilen.

Ein Eigentümer hatte hier (in allen 3 Instanzen erfolglos) einen Genehmigungsbeschluss für die Umbaumaßnahmen angefochten, der insbesondere in der Verbesserung der Wärmedämmung auf der seitlichen Giebelseite durch Aufbringung einer Thermo-Fassadenverkleidung dienen sollte, die mindestens 7,5 cm über die Grenze auf das Grundstück der Gemeinschaft ragte.

 

Link zur Entscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2003, 4 W 184/03 = NZM 24/2003, 982

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