1Die Rechtsanwaltskammer überprüft in einem Gespräch, ob die antragstellende Person[1] [Bis 31.07.2021: der Antragsteller] effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts tätig war und ob sie[2] [Bis 31.07.2021: er] imstande ist, diese Tätigkeit weiter auszuüben. 2Die Gegenstände des Gesprächs sind der nachgewiesenen beruflichen Praxis der antragstellenden Person und ihren[3] [Bis 31.07.2021: des Antragstellers und seinen] sonstigen Erfahrungen im deutschen Recht zu entnehmen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen