Normenkette
§ 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB
Kommentar
Steht rechtskräftig fest, dass ein Wohnungseigentümer die Nutzung eines Dachbodens zu Wohnzwecken durch einen anderen Wohnungseigentümer hinnehmen muss, dann kann er sich auch nicht gegen den Ausbau des Dachbodens zu Wohnzwecken durch den anderen Eigentümer wehren.
Link zur Entscheidung
( BayObLG, Beschluss vom 29.01.1999, 2Z BR 172/98)
zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer
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