Leitsatz
Wer Fragen nach der Gesundheit gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung unvollständig oder bagatellisierend beantwortet, steht schnell ohne Versicherungsschutz da, auch wenn der Versicherungsvermittler zurückhaltend gefragt hat.
Sachverhalt
Selbst wenn der Versicherungs-Vermittler bei Vertragsschluss auffordert, nur erhebliche Behandlungen oder Erkrankungen anzugeben, die zur Berufsunfähigkeit führen können, kann eine Verharmlosung von Erkrankungen zu einem für den Versicherungsnehmer schlechten Ergebnis führen, entschied kürzlich das OLG Düsseldorf. Ein Stahlbauschlosser hatte bei dem Versicherer im August 2003 eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Noch im gleichen Jahr erlitt er einen Bandscheibenvorfall und beanspruchte Berufsunfähigkeits-Rente. Nach Prüfung des Versicherungsfalls focht die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und trat von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zurück. Der Versicherungsnehmer habe im Versicherungsantrag nur eine ärztliche Behandlung wegen einer Entzündung am Becken mit dem Ergebnis "ohne Befund" angegeben, obwohl er auch wiederholt wegen Rückenschmerzen behandelt worden war.
Die Klage des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Berufsunfähigkeits-Rente blieb erfolglos. Es half nichts, dass ihm der Versicherungs-Vermittler bei Antragsaufnahme unstreitig signalisiert hatte, er müsse nur Erkrankungen nennen, die erheblich sind und zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten. Das Gericht sah es trotzdem als erwiesen an, dass der Versicherte seine Rückenbeschwerden bagatellisiert hatte, um Versicherungsschutz zu erlangen.
Seine Krankengeschichte war zu offensichtlich für eine mildere Einschätzung: Er war wiederholt wegen seiner Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung. Allein im Jahr 1997 wurde er deswegen für ca. 5 Monaten krankgeschrieben. Danach erfolgten immer wieder kurzfristige Krankschreibungen wegen ähnlicher Beschwerden. Diese Behandlungen musste der Kläger auch unter Berücksichtigung der eher verharmlosenden Äußerung des Versicherungs-Vermittlers zu den Gesundheitsfragen, offenbaren. Dass Rückenbeschwerden, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, zu den Erkrankungen gehören, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, sei offensichtlich: Gerade bei Versicherten, die erheblichen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, zählen Rückenleiden zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Von einer arglistigen Täuschung ist aber regelmäßig auszugehen, wenn Erkrankungen und Beschwerden verschwiegen werden, die bekanntermaßen häufig zur Berufsunfähigkeit führen. Da er seine gesundheitlichen Beschwerden arglistig verharmlost hatte, habe der Versicherer den Versicherungsschutz zu Recht versagt.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2007, I-4 U 81/06.