Zusammenfassung
Die Gewerbeaufsicht ist als technische Fachbehörde landesrechtlich zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes, zu kontrollieren und den allgemeinen Verwaltungsbehörden die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen zu vermitteln. Dabei ist die Gewerbeaufsicht, anders als die jeweils nur für einzelne Betriebszweige zuständigen Berufsgenossenschaften, für alle Überprüfungen der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen zuständig. Ausführende Behörde ist regelmäßig das jeweils örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt.
Die Gewerbeaufsichtsämter leisten keine allgemeine Überwachungsarbeit im Sinne einer ständigen polizeilichen Kontrolle, sondern beraten als technische Fachbehörde die allgemeinen Verwaltungsbehörden.
Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung (GewO) als allgemeine gesetzliche Regelung; daneben gelten eine Vielzahl von Einzel- und Spezialregelungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Arbeitsschutzrechts (z. B. §§ 9 f., 29 MuSchG, ArbeitsstättenVO und sonstige Rechtsverordnungen).
Arbeitsrecht
1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation
Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO. Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind.
Abgrenzung zum Gewerbeamt
Die Gewerbeaufsichtsämter dürfen nicht mit den kommunalen Gewerbeämtern verwechselt werden. Das Gewerbeamt ist regelmäßig bei den Ordnungsämtern angesiedelt und zuständig für die Abwicklung der Formalitäten wie z. B. die Gewerbeerlaubnis, An- und Abmeldung von Gewerben. Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen demgegenüber Betriebe in Bezug auf Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt wird die Gewerbeaufsicht über den neuen Betrieb informiert.
Die konkrete Ausgestaltung und Organisation der Gewerbeaufsicht findet auf Landesebene statt und ist daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter. Dem Gewerbeaufsichtsamt als örtlicher unterer Verwaltungsbehörde ist als Mittelinstanz in der Regel die allgemeine Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident) und als Zentralstelle der Landesarbeits- oder Landesumweltminister übergeordnet.
Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht werden z. B. in Baden-Württemberg von den 44 Stadt- und Landkreisen sowie den 4 Regierungspräsidien wahrgenommen. Die Stadt- und Landkreise beraten und überwachen Industrie und Gewerbe in Arbeits- und Umweltschutzfragen. Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die 4 Regierungspräsidien zuständig. Des Weiteren nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.
2 Zuständigkeit und Aufgaben
Die Gewerbeaufsichtsämter sind für die Einhaltung der gesamten Regelungen über den Arbeitsschutz mit Ausnahme einiger Sonderbereiche, insbesondere des See- und Bergrechts, zuständig. Die allgemeine Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter ergibt sich zunächst aus den Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Darüber hinaus verweisen eine Vielzahl von speziellen Fachgesetzen auf die Zuständigkeit der örtlichen Gewerbeaufsichtsämter. Von besonderer Bedeutung sind z. B.:
Wichtig ist die Zuständigkeit für den Bereich des Arbeitszeitrechts. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen. Gleichzeitig sind sie Erlaubnisbehörde für arbeitszeitrechtliche Ausnahmegenehmigungen, wie z. B. im Bereich von Sonn- und Feiertagsarbeit.
Die Aufsichtsbeamten des allgemeinen Gewerbeaufsichtsdienstes sind für den gesamten Arbeitsschutz zuständig mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes und der Bergaufsicht, für die es besondere Bergämter gibt. Die staatlichen Gewerbeärzte sind für die ärztlichen Aufgaben des Arbeitsschutzes und für die Überwachung der Arbeitshygiene in den Betrieben zuständig.
Bedeutung der Berufsgenossenschaften
In Deutschland gibt es ein duales System der Arbeitsschutzkontrolle. Sowohl die Gewerbeaufsichtsämter als auch die Berufsgenossenschaften üben hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz aus. Die Berufsgenossenschaften sind dabei jeweils für eine bestimmte Branche zuständig und kümmern sich insbesondere um die Belange der bei ihnen Versicherten. Sie setzen die branchenspezifischen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerke um.
Die Gewerbeaufsichtsämter sind demgegenüber breiter aufgestellt und nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt.
Mehrere Versuche, die Zuständigkeiten...