Die Regelungen des Wohnraummietrechts zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gelten teilweise auch für den Bereich des Gewerberaummietrechts.[1] Der Mustervertrag enthält hierzu ebf. eine Regelung zur Erhaltung der Mietsache und zur Modernisierung einschließlich des damit verbundenen Umfangs des Rechts auf Mietminderung.[2]

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