Ulrike Fuldner, Stefan Maul
Zwischen
vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertreten durch die unterzeichnenden Gesellschafter bzw. den/die Geschäftsführer
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(im Folgenden "Gesellschaft ") |
und Frau/Herrn |
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(im Folgenden "Geschäftsführer ") |
geboren am: |
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wohnhaft in: |
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wird folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:
§ 1 Aufgabenbereich
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft und hat die verantwortliche Leitung des gesamten Geschäftsbetriebs.
Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, aus dem Gesellschaftsvertrag der Steuerberatungsgesellschaft, der dem Geschäftsführer bekannt ist, und den Gesetzen, insbesondere dem GmbH-Gesetz und dem Steuerberatungsgesetz, sowie der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB). Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die von der Gesellschafterversammlung erteilten allgemeinen oder besonderen Anweisungen auszuführen, soweit diese nicht gegen die Gesetze oder seine Berufspflichten verstoßen.
Die Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsführer werden in einer Geschäftsordnung festgelegt.
Alternativ
Im Verhältnis zu den anderen Geschäftsführern ist er ausschließlich für folgende Geschäftsbereiche zuständig: ...............................
§ 2 Vertragsdauer/Kündigung/Abberufung/Freistellung/Beendigung
Dieser Vertrag beginnt am .............................. und wird zunächst auf die Dauer von .............................. Jahren geschlossen / endet mit dem Ablauf des.............................., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird er nach der in Satz 1 vereinbarten Dauer-/dem Ablaufdatum fortgesetzt, so verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere .............................. Monaten. Anschließend kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von .............................. Monaten zum Ende eines Monats/Quartals gekündigt werden.
Alternativ
Variante 1: Befristung
Dieser Vertrag beginnt am ................................... und wird zunächst auf die Dauer von ................................... Jahren geschlossen/endet mit dem Ablauf des ..................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird der Vertrag nach der in Satz 1 vereinbarten Dauer/dem Ablaufdatum fortgesetzt, so verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere ................................... Monate. Er kann jedoch nach der im Satz 1 vereinbarten Dauer/dem in Satz 1 genannten Ablaufdatum von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von ................................... Monaten zum Ende des Monats/Quartals gekündigt werden.
Variante 2: Unbefristet
Dieser Vertrag beginnt am .............................. und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von .............................. zum .............................. Ende eines Monats/Quartals gekündigt werden.
Eventuell:
Die ersten .............................. Monate gelten als Probezeit, innerhalb derer das Dienstverhältnis mit einer Frist von … .............................. Wochen gekündigt werden kann.
Hiervon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist z. B. die Abberufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung, schwere Verstöße des Geschäftsführers gegen die ihm Innenverhältnis auferlegten Beschränkungen der Geschäftsführung oder gegen Weisungen der Gesellschafterversammlung, ferner die Liquidation der Gesellschaft.
-- nur bei § 2 Variante 2
Die Abberufung gilt als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Nach Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer während der Dauer einer Kündigungsfrist von der Dienstleistung freizustellen und die weitere Vertretung der Gesellschaft auszuschließen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anderweitiger Erwerb während der Freistellung in entsprechender Anwendung des § 615 Satz 2 BGB angerechnet wird und der Geschäftsführer der Gesellschaft darüber zur uneingeschränkten Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das Anstellungsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das für ihn maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.
Das Anstellungsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem die volle Erwerbsminderung des Geschäftsführers festgestellt wird.
§ 3 Vertretungsbefugnis
Der Geschäftsführer ist allein vertretungsbefugt. Dies gilt auch, wenn weitere Geschäftsführer oder Prokuristen bestellt sind oder werden.
Alternativ
So lange nur ein Geschäftsführer best...