Kurzbeschreibung

Handelsregisteranmeldung (beim Amtsgericht) einer GmbH-Gründung im Falle einer Bar- und Sachgründung.

[Ohne Titel]

Die Eintragung und Bekanntmachung erfolgt durch das Handelsregister, § 10 GmbHG. Mit der Eintragung in das Handelsregister ist die GmbH entstanden, § 11 GmbHG. Die GmbH ist beim zuständigen Handelsregistergericht anzumelden, § 7 GmbHG.

Die Anmeldung erfolgt in elektronischer Form durch den Notar, § 78 GmbHG. Die der Anmeldung beizufügenden Dokumente ergeben sich aus § 8 GmbHG.

Die Gesellschafterliste ist in § 40 GmbHG geregelt und stellt von der Form her tatsächlich eine Liste dar. Die Formalien dazu finden sich in der Gesellschafterlistenverordnung, GesLV v. 20.06.2018 (BGBl I 2018, 870).

Die Versicherungen des Geschäftsführers ergeben sich aus §§ 8 und 39 Abs. 3 GmbHG.

Die Abstimmung der Firmierung der Gesellschaft bei der zuständigen IHK ist nicht zwingend erforderlich, aber zur Sicherheit empfohlen, um bei Zweifelsfällen Bedenken des Handelsregistergerichts vorzugreifen s.a. § 23 HRV.

Unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de Ist der gesamte Inhalt des Handelsregisters einzusehen, d.h. die zentralen Dokumente bei Gründung der GmbH wie z.B. der Gesellschaftsvertrag, dann auch die aktuellen Vertretungsverhältnisse sowie die Gesellschafterliste.

Die GmbH findet sich als Kapitalgesellschaft im Handelsregister unter der Abteilung B, also trägt eine GmbH im Handelsregister die Registernummer erst HRB und dann eben die Nummer.

Es sind erschienen:

  1. Herr …
  2. Frau … mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor;
  1. Herr … mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau …, und zwar als deren rechtsgeschäftlich Bevollmächtigter. Zum Nachweis seiner Vertretungsmacht legte er notariell beglaubigte Vollmacht vor.

Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer gültigen Personalausweise. Sie erklärten mit der Bitte um öffentliche Beurkundung:

Wir errichten eine GmbH unter der Firma

"… GmbH".

mit Sitz in

"…"

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (in Worten: … Euro). Es ist in … Geschäftsanteile zum Nennbetrag von jeweils 1 Euro eingeteilt.

Auf das Stammkapital übernehmen:

  1. … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern 1 – …
  2. die … GmbH … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern … – …
  3. … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern … – … .

Die Einlagen sind wie folgt zu erbringen.

  1. Die Stammeinlagen auf die Geschäftsanteile … bis … in Höhe von insgesamt … EUR sind in bar zu erbringen, und zwar zur Hälfte sofort und zur anderen Hälfte auf Anforderung der Geschäftsführung. Zusätzlich ist ein Aufgeld (Agio) in Höhe von … EUR zu leisten.
  2. Die Stammeinlagen auf die Geschäftsanteile … bis … in Höhe von insgesamt … EUR sind nicht in bar zu erbringen, sondern durch Einbringung des im Eigentum von … stehenden, im Grundbuch von … , Band … , Blatt … , lfd. Nr. … eingetragenen Grundstücks. Der Wert des Grundstücks wird auf … EUR festgesetzt. Der die Stammeinlagen übersteigende Wert wird nicht vergütet, sondern in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Sacheinlage ist sofort in voller Höhe durch Übereignung des Grundstücks an die Gesellschaft zu erbringen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Einbringungsvertrag/durch Einbringungsvertrag nach Abschnitt … /nach Anlage …
  3. Die Stammeinlagen auf die Geschäftsanteile … bis … in Höhe von insgesamt … EUR sind nicht in bar zu erbringen, sondern durch Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der … -GmbH mit dem Sitz in … (Amtsgericht … , HRB … ). Der Wert der einzubringenden Geschäftsanteile wird auf … EUR festgesetzt. Der die Stammeinlagen übersteigende Wert wird nicht vergütet, sondern in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Sacheinlage ist sofort in voller Höhe durch Abtretung der Geschäftsanteile an die Gesellschaft zu erbringen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Einbringungsvertrag/durch Einbringungsvertrag nach Abschnitt … /nach Anlage … der Gründungsurkunde.

Wir stellen die Satzung gem. Anlage zu dieser Urkunde hiermit fest.

… (weiter wie Muster zur Bargründung, 1.1)

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