Rz. 132

Zu dieser Steuerklasse gehören:

(a) Abkömmlinge dritten und ferneren Grades
(b) Vorfahren zweiten und ferneren Grades
(c) Freiwillig oder gerichtlich anerkannte Kinder gegenüber den Vorfahren des Vaters, der sie anerkannt hat
(d) Abkömmlinge des anerkannten Kindes, gegenüber dem Vater, der es anerkannt hat und dessen Vorfahren
(e) Geschwister und Halbgeschwister
(f) Blutsverwandte dritten Grades in ungerader Linie
(g) Stiefväter und Stiefmütter
(h) Kinder des Ehepartners aus früheren Ehen
(i) Schwiegersöhne und Schwiegertöchter
(j) Schwiegereltern.
 

Rz. 133

 

Tabelle Steuerklasse B[78]

Steuerstufen

(in EUR)
Stufensatz (%)

Stufensteuer

(in EUR)

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs

(in EUR)

Anfallende Steuer

(in EUR)
30.000 30.000  
70.000 5 3.500 100.000 1.500
200.000 10 20.000 300.000 23.500
Höher 20      
[78] Stand: Dezember 2014.

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