Rz. 79

Ein gerichtliches Nachlassverfahren ist im Falle der Erbfolge durch Testament notwendig. Es handelt sich um das Verfahren der Testamentseröffnung (siehe Rdn 80 f.). Im Fall der gesetzlichen Erbfolge ist ein gerichtliches Nachlassverfahren nicht zwingend durchzuführen, dennoch ist die Ausstellung eines Erbscheins anzuraten. Ferner ist ein Nachlassverfahren in bestimmten Fällen notwendig, beispielsweise dann, wenn ein Nachlasspfleger bestellt oder die gerichtliche Liquidation der Erbschaft angeordnet werden soll.[52]

[52] Georgiades/Papadimitropoulos, Griechenland, S. 111 ff., in: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann, Internationales Erbrecht, Bd. III.

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