Catharina von Hertzberg, Dr. iur. Felix Odersky
Rz. 4
Auch in Schottland ist die Ziviltrauung nicht obligatorisch. Jedoch muss auch bei den von der Church of Scotland vorgenommenen Trauungen eine Zulassungsbescheinigung (marriage schedule) des Standesbeamten, in dessen Bezirk die Heirat erfolgen soll, vorliegen. Im Unterschied zum englischen Recht muss keiner der Ehegatten in Schottland wohnhaft sein, was zu einem gewissen Hochzeitstourismus (z.B. in Gretna Green) geführt hat. Spontane Trauungen sind allerdings nicht möglich, da spätestens 15 Tage vor der Heirat ein Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (bei Ausländern insbesondere einem Ehefähigkeitszeugnis) beim zuständigen Standesbeamten einzureichen sind.
Rz. 5
Eine Besonderheit des schottischen Rechts stellte die Ehe aufgrund bloßen Zusammenlebens (marriage by cohabitation with habit and repute) dar. Voraussetzung dafür war, dass die Partner in Schottland tatsächlich zusammenlebten, eine zumindest stillschweigende Übereinkunft getroffen wurde, dass das Zusammenleben als Ehemann und -frau erfolgt, und auch das gesamte soziale Umfeld das Paar als Ehegatten ansah. Lagen diese Bedingungen sowie die allgemeinen persönlichen Ehevoraussetzungen vor, bestand ohne jede Registrierung eine wirksame Ehe. Mit Wirkung vom 4.5.2006 wurde diese Eheform allerdings für die Zukunft abgeschafft; Ehen, die in dieser Weise früher begründet wurden, bleiben aber wirksam.